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Beigeordnete Janina Steinkrüger: Einkünfte und Abführungen

In der folgenden Darstellung ist aufgelistet, wie sich für Janina Steinkrüger das durchschnittliche zu versteuernde monatliche Einkommen als Beigeordnete im Jahr 2023 zusammensetzt.

Besoldung

Die Besoldung und Einstufung des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten ist in der Landesverordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (Kommunal-Besoldungsverordnung) geregelt.

Die Beigeordnete ist in Besoldungsgruppe B 4, ab 01.09.2023 B 5 eingestuft. Dies entspricht nach der Landesbesoldungsverordnung einem Grundgehalt von 9.317,67, bzw. ab 01.09.2023 9.907,46 Euro.

Außerdem erhalten der Oberbürgermeister und die Beigeordneten eine Dienstaufwandsentschädigung. Diese ist ebenfalls in der Kommunal-Besoldungsverordnung festgelegt.

Die Beigeordnete Janina Steinkrüger erhält eine Dienstaufwandsentschädigung i. H. v. 174,86 Euro.

Sonstige Einkünfte

Einkünfte aus Nebentätigkeiten

Nach dem Bericht gemäß § 8 der Nebentätigkeitsverordnung gab es 2023 folgende genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten:

Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst Vergütung/
Aufwands-
entschädigung
Sitzungsgeld
Mainzer Verkehrsgesellschaft GmbH,
Vorsitzende des Aufsichtsrates
1.200,00 Euro 100,00 Euro
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, Aufsichtsrat (Gaststatus) 0,00 Euro 0,00 Euro
insgesamt 1.200,00 Euro 100,00 Euro
davon unterliegen nicht der Abführung 9.600,00 Euro 1.900,00 Euro
abzuführen 0,00 Euro 0,00 Euro

Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder ihm gleichgestellten Dienst besteht eine Ablieferungspflicht, sofern ein Höchstwert von 9.600 Euro überschritten wird. Sitzungsgelder sind anzurechnen, soweit sie im Einzelfall 160 Euro oder im Kalenderjahr insgesamt den Betrag von 1.900 Euro übersteigen.

Einkünfte aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Hauptamt

Im Kalenderjahr 2023 wurden folgende Tätigkeiten ausgeübt, die dem Hauptamt der Beigeordneten zuzurechnen sind:

Tätigkeit Vergütung/
Aufwands-
entschädigung
Sitzungsgeld
Entsorgungsgesellschaft Mainz mbH, Vorsitzende des Verwaltungsrates 2.292,00 Euro 100,00 Euro
Parken in Mainz GmbH, Vorsitzende des Beirates 0,00 Euro 420,00 Euro
Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR, Mitglied des Verwaltungsrates 0,00 Euro 0,00 Euro
Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden GmbH, Mitglied des Aufsichtsrates 0,00 Euro 60,00 Euro
Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain (ivm GmbH),
Mitglied des Aufsichtsrates
0,00 Euro 50,00 Euro
Zweckverband Rhein-Nahe-Verkehrsverbund, stv. Vorsitzende 0,00 Euro 0,00 Euro
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr RLP Süd, Mitglied 0,00 Euro 0,00 Euro
Mainzer Fernwärme, Mitglied des Aufsichtsrates (seit 11/23) 625,00 Euro 50,00 Euro
abzuführen insgesamt 2.917,00 Euro 680,00 Euro

Für Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Hauptamt stehen, besteht ein Annahmeverbot.

Einkünfte aus öffentlichen Ehrenämtern

Tätigkeit

Vergütung/
Aufwands-
entschädigung

Sitzungsgeld
Fluglärmkommission Frankfurter Flughafen, stv. Vorsitzende 0,00 Euro 156,00 Euro
davon unterliegen nicht der Abführung 0,00 Euro 156,00 Euro

Aufwandsentschädigungen für öffentliche Ehrenämter i. S. d. § 2 NebVO sind nicht abführungspflichtig.

Alle abführungspflichtigen Einkünfte wurden an die Stadtkasse abgeführt.