Beigeordnete Janina Steinkrüger: Einkünfte und Abführungen
Besoldung
Die Besoldung und Einstufung des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten ist in der Landesverordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (Kommunal-Besoldungsverordnung) geregelt.
Die Beigeordnete ist in Besoldungsgruppe B 4, ab 01.09.2023 B 5 eingestuft. Dies entspricht nach der Landesbesoldungsverordnung einem Grundgehalt von 9.317,67, bzw. ab 01.09.2023 9.907,46 Euro.
Außerdem erhalten der Oberbürgermeister und die Beigeordneten eine Dienstaufwandsentschädigung. Diese ist ebenfalls in der Kommunal-Besoldungsverordnung festgelegt.
Die Beigeordnete Janina Steinkrüger erhält eine Dienstaufwandsentschädigung i. H. v. 174,86 Euro.
Sonstige Einkünfte
Einkünfte aus Nebentätigkeiten
Nach dem Bericht gemäß § 8 der Nebentätigkeitsverordnung gab es 2023 folgende genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten:
Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst | Vergütung/ Aufwands- entschädigung |
Sitzungsgeld |
Mainzer Verkehrsgesellschaft GmbH, Vorsitzende des Aufsichtsrates |
1.200,00 Euro | 100,00 Euro |
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, Aufsichtsrat (Gaststatus) | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
insgesamt | 1.200,00 Euro | 100,00 Euro |
davon unterliegen nicht der Abführung | 9.600,00 Euro | 1.900,00 Euro |
abzuführen | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder ihm gleichgestellten Dienst besteht eine Ablieferungspflicht, sofern ein Höchstwert von 9.600 Euro überschritten wird. Sitzungsgelder sind anzurechnen, soweit sie im Einzelfall 160 Euro oder im Kalenderjahr insgesamt den Betrag von 1.900 Euro übersteigen.
Einkünfte aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Hauptamt
Im Kalenderjahr 2023 wurden folgende Tätigkeiten ausgeübt, die dem Hauptamt der Beigeordneten zuzurechnen sind:
Tätigkeit | Vergütung/ Aufwands- entschädigung |
Sitzungsgeld |
Entsorgungsgesellschaft Mainz mbH, Vorsitzende des Verwaltungsrates | 2.292,00 Euro | 100,00 Euro |
Parken in Mainz GmbH, Vorsitzende des Beirates | 0,00 Euro | 420,00 Euro |
Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR, Mitglied des Verwaltungsrates | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden GmbH, Mitglied des Aufsichtsrates | 0,00 Euro | 60,00 Euro |
Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain (ivm GmbH), Mitglied des Aufsichtsrates |
0,00 Euro | 50,00 Euro |
Zweckverband Rhein-Nahe-Verkehrsverbund, stv. Vorsitzende | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr RLP Süd, Mitglied | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Mainzer Fernwärme, Mitglied des Aufsichtsrates (seit 11/23) | 625,00 Euro | 50,00 Euro |
abzuführen insgesamt | 2.917,00 Euro | 680,00 Euro |
Für Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Hauptamt stehen, besteht ein Annahmeverbot.
Einkünfte aus öffentlichen Ehrenämtern
Tätigkeit |
Vergütung/ |
Sitzungsgeld |
Fluglärmkommission Frankfurter Flughafen, stv. Vorsitzende | 0,00 Euro | 156,00 Euro |
davon unterliegen nicht der Abführung | 0,00 Euro | 156,00 Euro |
Aufwandsentschädigungen für öffentliche Ehrenämter i. S. d. § 2 NebVO sind nicht abführungspflichtig.
Alle abführungspflichtigen Einkünfte wurden an die Stadtkasse abgeführt.