Beigeordneter Dr. Eckart Lensch: Einkünfte und Abführungen
Besoldung
Die Besoldung und Einstufung des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten ist in der Landesverordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (Kommunal-Besoldungsverordnung) geregelt.
Der Beigeordnete ist in Besoldungsgruppe B5 eingestuft. Dies entspricht nach der Landesbesoldungsverordnung einem Grundgehalt von 9.907,46 Euro.
Außerdem erhalten der Oberbürgermeister und die Beigeordneten eine Dienstaufwandsentschädigung. Diese ist ebenfalls in der Kommunal-Besoldungsverordnung festgelegt.
Der Beigeordnete Dr. Eckart Lensch erhält eine Dienstaufwandsentschädigung i. H. v. 174,86 Euro.
Sonstige Einkünfte
Einkünfte aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Hauptamt
Im Kalenderjahr 2023 wurden folgende Tätigkeiten ausgeübt, die dem Hauptamt des Beigeordneten zuzurechnen sind:
Tätigkeit | Vergütung/ Aufwands- entschädigung |
Sitzungsgeld |
Wohnbau Mainz GmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrates | 500,00 Euro | 500,00 Euro |
in.Betrieb gGmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrates | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Mainzer Alten- und Wohnheime gGmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrates | 0,00 Euro | 40,00 Euro |
Gesellschaft für psychosoziale Einrichtungen gGmbH (gpe), stv. Vorsitzender des Aufsichtsrates | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
abzuführen insgesamt | 500,00 Euro | 540,00 Euro |
Für Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Hauptamt stehen, besteht ein Annahmeverbot.
Alle abführungspflichtigen Einkünfte wurden an die Stadtkasse abgeführt.