Kindertagesstätten nach Betreuungsform
Kindertagesstätten sind Einrichtungen der Jugendhilfe, in denen Kinder verschiedener Altersstufen regelmäßig tagsüber oder für einen Teil des Tages sozialpädagogisch betreut werden. Sie haben die Aufgabe, die Erziehung des Kindes in der Familie zu ergänzen und zu unterstützen. Bei der Entfaltung ihrer individuellen Fähigkeiten und Interessen erfahren die Kinder in der Kindertagesstätte in allen Bereichen Anregung und erzieherische Hilfen.Allgemeine und gezielte Spiel- und Lernangebote tragen dazu bei, Selbständigkeit, Handlungsfähigkeit und Kreativität zu entwickeln. Die Gruppe gibt den Kindern die Möglichkeit, soziales Verhalten zu erlernen und einzuüben, Konflikte selbst zu regeln, Verantwortung zu übernehmen und eigene Interessen vertreten zu lernen.
In allen Kindertagesstätten sind pädagogische Fachkräfte eingesetzt. In Kindertagesstätten mit vielen ausländischen Kindern können darüber hinaus zur Erleichterung der Eingewöhnung der ausländischen Kinder und zur Unterstützung des Zusammenlebens aller Kinder und Eltern weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt werden.
Kindertagesstätten nach Betreuungsform
Kurzporträts der Betreuungsformen in den Kindertagesstätten:
Kinderkrippen
In den Krippen werden Kinder ab 8 Wochen bis zum Eintritt in den Kindergarten betreut. Die Erzieherinnen begleiten und unterstützen im engen Kontakt mit der Familie die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit aller Kinder. Jedes Kind bringt seinen individuellen Entwicklungsrhythmus in die Kindergruppe ein. Die autonome Bewegungsentwicklung der Kinder wird geachtet. Die städtischen Krippen unterstützen die Selbständigkeitswerdung, die Neugier, die Lernbereitschaft und die vitalen und emotionalen Kräfte der Kinder.
Die Gestaltung geeigneter Erfahrungs- und Spielräume hilft den Kindern, immer mehr sich ihre umgebende Welt zu erschließen.
Kindergärten
Kindergärten nehmen Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht auf. In der Regel leben bis zu 25 Kinder, die in Teilzeit- oder Ganzzeitform aufgenommen werden, in einer altersgemischten Gruppe zusammen. Im Vordergrund steht die Gesamtentwicklung des Kindes. Die pädagogischen Angebote werden nach dem situationsorientierten Ansatz entwickelt.
Teilzeitkinder besuchen den Kindergarten am Vor- und Nachmittag. Während der Mittagszeit sind die Kinder zu Hause.
Für Ganzzeitkinder steht in der Regel ein Betreuungsangebot von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr zur Verfügung. Sie nehmen eine warme Mahlzeit sowie einen Nachmittagsimbiss ein und haben die Möglichkeit, sich auszuruhen.
Darüber hinaus werden, dort wo es aufgrund der Gegebenheiten (z.B. räumlich) möglich ist, Teilzeitplätze mit Mittagessen angeboten. Zusätzlich besteht ein Angebot „Ganzzeit tageweise“, bei denen Teilzeitkinder an bestimmten einzelnen Tagen in der Woche Ganzzeitbetreuung in Anspruch nehmen können.
Kinderhorte
In den Horten werden schulpflichtige Kinder von 6 bis 14 Jahren während der schulfreien Zeit (vor und nach der Schule und in den Ferien) pädagogisch betreut. Die Hortkinder nehmen gemeinsam die Mittagsmahlzeit ein, erledigen ihre Hausaufgaben und gestalten aktiv ihre Freizeit.
Die pädagogische Arbeit des Hortes ist stark durch die Schule beeinflusst. Deshalb kommt einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Schule, Eltern und Hort große Bedeutung zu.
Als Ausgleich zur schulischen Beanspruchung stehen die Freizeitaktivitäten im Vordergrund. Selbstverständlich können die Kinder ihre Außenkontakte (Freunde, Sportverein usw.) weiterhin pflegen.
Haus-für-Kinder-Gruppen
In einigen Kindertagesstätten unterhält die Stadt Mainz ‘Haus-für-Kinder-Gruppen’, in denen Kinder in erweiterter Altersmischung (z.B. Kindergarten- und Schulkinder in einer Gruppe) betreut werden. Kinder erhalten hierdurch die Möglichkeit, kontinuierliche Beziehungen über mehrere Jahre nicht nur zu den Erzieherinnen, sondern auch zu anderen Kindern aufzubauen. Die Gruppengröße liegt in der Regel bei 20 Kindern. Auf ein ausgewogenes Zahlenverhältnis, in der Regel 10 Kindergarten- und 10 Hortkinder, wird geachtet. Der Tagesablauf und damit die pädagogischen Inhalte sind auf die unterschiedlichen Bedürfnisse aller Kinder abgestimmt.
Sonderkindergarten
Der Sonderkindergarten der Stadt Mainz nimmt 3 bis 6-jährige Kinder auf, die infolge einer Hör- und/oder Sprachbehinderung einer besonderen pädagogischen und therapeutischen Betreuung bedürfen.
Die Belegung des Sonderkindergartens obliegt der Klinik für Sprach- und Kommunikationsstörungen der Universitätsklinik Mainz. Die Aufnahme der Kinder ist nicht auf das Mainzer Stadtgebiet begrenzt.