Ausschreibungen der Landeshauptstadt Mainz
Ab 01.10.2019 ausschließliche E-Vergabe auch bei nationalen Vergabeverfahren
Bisweilen lässt die Landeshauptstadt Mainz bei nationalen, formellen Vergabeverfahren (Öffentliche und beschränkte Ausschreibungen) zu, dass Angebote und Teilnahmeanträge sowohl schriftlich eingereicht, wie auch digital übermittelt werden können.
Analog der Verfahrenspraxis in europäischen Vergabe-verfahren werden ab 01.10.2019 auch bei nationalen, formellen Vergabeverfahren ausschließlich nur noch digital übermittelte Angebote, Teilnahmeanträge und Interessen-Bekundungen zugelassen.
Welche Änderungen ergeben sich hierdurch für den Bewerber/Bieter?
Bis zum Herunterladen der Ausschreibungs- bzw. Bewer-bungsunterlagen und deren Vervollständigung ergeben sich keine Änderungen.
Anstelle der schriftlichen Übermittlung an die Abteilung Vergabe und Einkauf digitalisiert der Bieter/Bewerber seine vervollständigten Angebots- bzw. Bewerbungsunterlagen zunächst in einer PDF-Datei (bei Bauleistungen zusätzlich auch in einer GAEB-Datei). Anschließend lädt er diese, vor Ablauf des festgelegten Angebotsfristendes auf der von der Landeshauptstadt Mainz genutzten Vergabeplattform hoch.
Die elektronische Angebots- bzw. Bewerbungsübermittlung ist für den Bewerber/Bieter kostenneutral und ohne zusätzlichen Aufwand verbunden, da diese grundsätzlich nur noch in Textform nach § 126b BGB erfolgt. Der Bieter benötigt daher kein kostenpflichtiges Zertifikat zur Erstellung einer elektronischen Signatur bzw. kein elektronisches Siegel.
In diesem Zusammenhang ist bei Bauausschreibungen zu beachten, dass die Öffnung der Angebote nicht mehr in Anwesenheit der Bieter oder deren Bevollmächtigte erfolgt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Vergabeplattform in der Rubrik "Technische Voraussetzungen"
sowie durch die
Landeshauptstadt Mainz
Amt 20, Abteilung Vergabe und Einkauf
Telefon: +49 6131/12-2263 und +49 6131/12-3650
verdingungsstellestadt.mainzde