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Einzelmerkmale für die Familienfreundlichkeitsprüfung

Zur Überprüfung der Familienfreundlichkeit liegen Schwerpunktfragestellungen in mehreren Bereichen vor. Erläuterungen zu den einzelnen Merkmalen der Familienfreundlichkeitsprüfung finden Sie hier:

Grundsätze bei städtebaulichen Maßnahmen

Ziel einer familienfreundlichen Stadtentwicklung und -planung ist es, ein ausgewogenes Mischverhältnis zwischen den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Versorgen und Erholen herzustellen. Jedes Projekt ist im Einzelfall daraufhin zu überprüfen, wie diesem Ziel Rechnung zu tragen ist.

  • Im Städte- und Wohnungsbau soll den vielfältigen Lebensformen von Familien und Alleinstehenden, Migrantinnen und Migranten, Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderungen Rechnung getragen werden.
  • Die demographischen Entwicklungen einer Erstbezugsbevölkerung sind zu berücksichtigen.
  • Eine angemessene Mischung von Wohnungsgrößen und Wohnungstypen innerhalb eines Wohngebietes und innerhalb eines Gebäudes ist erforderlich.
  • Im Rahmen des Städte- und Wohnungsbaus sind den ökologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen, z. B. durch Einsatz umweltfreundlicher Baustoffe.
  • Das Prinzip der Verkehrsvermeidung sollte in allen Bereichen Geltung besitzen.
  • Die städtebaulichen Verbindungen zu benachbarten Stadtteilen und die Einbindung des Baugebietes sollte durch eine enge Verzahnung gestaltet werden. Dies beinhaltet eine gute Anbindung durch Rad- und Fußwegbeziehungen und durch den öffentlichen Nahverkehr.
  • Das architektonische Erscheinungsbild soll soziale Differenzierungen nicht unterstreichen und somit vertiefen. Sozialer Wohnungsbau ist zu integrieren und sollte sich lediglich im Inneren der Wohnung durch unterschiedliche Standards und Wohnflächen gegenüber frei finanziertem Wohnungsbau unterscheiden.
  • In städtebaulich besonderen Situationen und zur Förderung modellhafter Entwicklungen sind so weit erforderlich Wettbewerbe bzw. sonstige Qualitätssicherungsverfahren durchzuführen.
  • Im Rahmen der Erschließung von Baugebieten ist die Sicherung und Finanzierung der Infrastruktur, insbesondere der sozialen Infrastruktur möglichst parallel zum Bauleitplanverfahren zu regeln.

Wohnungsbau

Bereitstellung unterschiedlicher Wohnungstypen und –größen, mit möglichst flexibel nutzbaren Grundrissen, sowie teilbare und zusammenlegbare Wohnungen.

Es ist dem Wandel von Wohnbedürfnissen und dem sich ändernden Familienzyklus Rechnung zu tragen.

  • In größeren Wohnungen, insbesondere für Familien ist dem Arbeitsplatz Küche durch ausreichende Bewegungsfläche, Belichtung und Anbindung zum Wohnbereich Rechnung zu tragen.
  • Es sind ausreichende Abstellflächen in der Wohnung und im Eingangsbereich der Wohnhäuser bereitzustellen (z.B. für Kinderwagen, Rollstühle, Fahrräder usw.).
  • Eine ausgewogene Mischung zwischen sozialem und freifinanziertem Wohnungsbau ist anzustreben. Dies bedeutet eine Größenordnung von 25 – 30 % sozialer Wohnungsbau, der in angemessenem Umfang auch in preiswertem Wohneigentum bestehen soll.
  • Bei der Belegung von Sozialwohnungen ist der mögliche Bedarf für soziale Dienstleistungen zu berücksichtigen.
  • In Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen muss die fünfte Wohnung und bei jeweils zehn weiteren zusätzlich eine Wohnung barrierefrei erreichbar und ausgestattet sein. Die anderen Wohnungen sollen barrierefrei nachrüstbar sein, indem Schwellen möglichst vermieden werden, Türbreiten und Wendeflächen in Küche und Bad entsprechend groß sind.

Wohnumfeld

  • Kleine überdeckte Bereiche in Wohnungsnähe, damit sich Kinder und Jugendliche auch bei schlechter Wetterlage draußen aufhalten können, z.B. carports.
  • Ruhige Wohnhöfe innerhalb von Baublöcken, halböffentlich, mit Grün-, Spiel- und Aufenthaltsflächen.
  • Öffentliche Spielplätze: nach der Sportstättenverordnung Rheinland-Pfalz sind 2,25 qm Spielfläche/Einwohner vorzusehen.
  • Die Spielbereiche haben sich an den unterschiedlichen Spielbedürfnissen der verschiedenen Altersgruppen zu orientieren, die sich wiederum im Laufe der Zeit verändern, d.h. Spielbereiche müssen veränderbar sein.
  • Auf barrierefreie Zugänge und Nutzung von Spielflächen ist zu achten.


Bei der Aufteilung der Flächen sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • öffentliche Grünanlagen bzw. zusammenhängende Grünbereiche sind fußläufig zum Wohnbereich anzulegen.
  • Kleingärten sollen in fußläufiger Form eingerichtet werden.
  • Öffentliche Flächen sind so anzulegen, dass sie multifunktional zu nutzen sind und Treffpunktcharakter haben.
  • Es sind unbeplante, verwilderte, veränderbare Freiflächen für eine nachträgliche Gestaltung zuzulassen.

Infrastruktur

Die Grundversorgung der Bevölkerung ist sicherzustellen.

  • Mischung von Dienstleistungsangeboten, sozialer und kultureller Infrastruktur und (Handwerks-)Betrieben im Quartier in fußläufiger Erreichbarkeit, bzw. durch gute Anbindung mit dem öffentlichen Nahverkehr.
  • Bei der Neu- oder Überplanung kleinerer Gebiete sind, soweit gebietsverträglich, multi-funktional zu nutzende Flächen, z.B. im Erdgeschoß von Wohngebäuden für Dienstleistungsangebote (Bäcker, Post, Soziale Dienste, Apotheke, Arztpraxen usw.) vorzuhalten.

Die soziale und kulturelle Infrastruktur umfasst:

  • Kinderbetreuungsangebote
  • Mütter-/Elterntreffs
  • Jugendangebote (Kinder- und Jugendzentrum, Treffpunkte)
  • Seniorentreffs/Begegnungsstätten
  • Bürgerzentrum für multifunktionale Nutzungen, inklusive eines größeren Ver-sammlungsraumes
  • Beratungsangebote der Sozialen Dienste/Pflegedienste
  • Betreute Wohnformen für unterschiedliche Zielgruppen
  • Schulen
  • Kulturangebote (VHS, Bibliothek)
  • Sporteinrichtungen

Grundsätzlich sollten Mehrfachnutzungen möglich sein.
Bestimmte Gemeinbedarfseinrichtungen (Mütter-/Elterntreffs oder Kinderbetreuungsangebote) können auch in Erdgeschossen von Wohnhäusern angesiedelt werden, bei entsprechend großen Abstellflächen z.B. für Kinderwägen. Ändern sich die Bedürfnisse oder die Bewohnerstrukturen, sollte eine spätere Umwandlung der Flächen in Wohnungen möglich sein.

Barrierefreie Zugänge zu den oben genannten Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Kinder, Eltern mit Kleinkindern, Seniorinnen und Senioren.

Verkehrsflächen

Verkehrsflächen mit bestimmter Zweckbestimmung

Wohngebiete sollen prinzipiell verkehrsberuhigt gestaltet werden. Ausnahmen: Wohn-Sammelstraßen und übergeordnete Straßen.

  • Ergänzend zu den Tempo 30 – Zonen sind in den Wohngebieten auch verkehrsberuhigte Bereiche (Mischverkehrsflächen) mit Aufenthaltsfunktion auszuweisen.
  • Schaffung ruhiger Wohnbereiche ohne Autoverkehr. Hier ist den spezifischen Belangen von Menschen mit Behinderungen und der Aufgabenerfüllung der Sozialen und Mobilen Dienste Rechnung zu tragen (durch Zufahrtsmöglichkeiten und Sonderparkflächen).
  • Modelle zum Thema „Wohnen ohne Auto“ sind zu fördern.
  • Gute Anbindung des öffentlichen Nahverkehrs an benachbarte Stadtbezirke und die Innenstadt, zur Sicherung der Mobilität von Menschen ohne PKW, Kindern und Jugendlichen, ausreichender Fahrplantakt am Abend.
  • Sichere Fuß- und Radwege, Vernetzung der Verkehrswege am Gehwegsystem; übersichtliche und die Orientierung erleichternde Wegeführung mit Hinweisen für Menschen mit Behinderungen (Rampen- und Treppengestaltung) sowie gut sichtbare Hausnummerierung, blendfreie Beleuchtung der Gehwege, keine Unterführungen.
  • Sichere und wettergeschützte Abstellplätze für Fahrräder an öffentlichen Einrichtungen, Arbeitsstätten, Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs.
  • Freiflächen sind von Parkierungsanlagen freizuhalten. Grundsätzlich sind Parkierungsanlagen flächensparend und das Umfeld möglichst wenig störend unterzubringen (z.B. Tiefgaragen, Gemeinschaftsanlagen, Doppelstockgaragen, Zweitstellplätze als "gefangene" Stellplätze u.ä.).

Arbeitsstätten

Bei allen Standortentscheidungen für Arbeitsstätten und Infrastruktureinrichtungen ist das Konfliktpotential aus Emissionen der Produktion und des Verkehrs zu berücksichtigen.

  • Arbeitsstätten sollen möglichst in gemischt genutzten Stadtquartieren ihren Standort haben (Mischung aus Wohnquartier, Gaststätten, Läden, Kultureinrichtungen usw.), soweit nicht das Gebot der Konfliktbewältigung eine Trennung nahe legt oder sogar erzwingt.
  • Es sollen aber auch umgekehrt keine völlig monostrukturierten Wohngebiete entstehen. Das Arbeiten ist soweit als möglich zu integrieren.
  • Gemischt genutzte Bereiche sollen in einzelnen Gebäuden (bei vornehmlich Büro- und Verwaltungsnutzung) oder in Form von integrierten Wohnbereichen innerhalb der Arbeit-stättengebiete entstehen können.
  • Auch in den Arbeitsstättenbereichen gelten die Leitziele zum Wohnumfeld, wie Gestaltung der Straßen, Plätze, Grün- und Freiflächen. Private und öffentliche Grün- und Erholungsbereiche sind miteinander zu verbinden.
  • Die angestrebte Struktur soll die Bereitstellung von Infrastruktur für die Beschäftigten erleichtern. Entsprechend der Nachfrage sind im Einklang mit dem Zentrenkonzept Einzelhandels- und Versorgungsangebote bereitzustellen (Gaststätten, Einzelhandel für den täglichen Bedarf, Bank, Friseur, usw.).
  • In den Arbeitsstätten selbst sind ausreichend Sozial- und Begegnungsräume einzurichten. Das kann z.B. gemeinsam genutzte Kantinen, Verkaufsräume oder Bistros beinhalten.
  • In größeren Arbeitsstättengebieten sollen Betriebskindergärten eingerichtet werden. In gemischt genutzten Bereichen kann die Zuordnung dieser Kindergartenplätze auch im Wohngebiet erfolgen.