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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz hat nichts mit Sexualität, nichts mit Flirt, nichts mit Erotik und auch nichts mit einer beiderseitig gewollten Beziehung zu tun. Sexuelle Belästigung ist vielmehr eine Form sexualisierter
Gewalt, die sich in den allermeisten Fällen gegen Frauen richtet und in den allermeisten Fällen von Männern ausgeübt wird.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gibt es überall - auch bei der Landeshauptstadt Mainz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist eindeutig: Die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz stellt eine Benachteiligung dar und ist ein eindeutiger Verstoß gegen arbeits- oder dienstrechtliche Pflichten. Jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber muss handeln, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Behörden oder Unternehmen wirksam vor Belästigung zu schützen.

Zahlen und Fakten

Wie die Wirklichkeit aussieht, zeigt eine im März 2015 von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlichte Studie: Danach hat die Hälfte der Befragten selbst schon Formen der sexuellen Belästigung erlebt, und nur 19 Prozent der Befragten wussten, dass ihre Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber Maßnahmen zu ihrem Schutz ergreifen müssen.

Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen?

Doch trotz Gesetz und betrieblicher Regelung: es gibt immer noch große Unsicherheiten beim Umgang mit Fällen von sexueller Belästigung. Das fängt schon bei der Einschätzung dessen an, was überhaupt sexuelle Belästigung ist und hört bei den arbeitsrechtlichen Maßnahmen nicht auf. Viele Betroffene haben Angst, sich zu beschweren und Führungskräfte und Personalverantwortliche scheuen sich, tatsächlich Belästigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verhindern oder zu unterbinden. Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen sind aber keine Strategien zur Personalführung.

Unterzeichnung
Unterzeichnung der Dienstvereinbarung der Landeshauptstadt Mainz zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz© Landeshauptstadt Mainz

Initiativen bei der Stadtverwaltung Mainz

Mit Unterzeichnung einer Dienstvereinbarung zum Schutz von Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz am 04. Mai 2015 und zwei Tage später mit einer Informationsveranstaltung für Führungskräfte, Personalverantwortliche, Personalräte und Gleichstellungsbeauftragte hat die Stadtverwaltung Mainz die Initiative ergriffen.

Infoblatt zur Dienstvereinbarung zum Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor sexueller Belästigung

Infoblatt

Wir möchten mit dieser Information

  • über die neue Dienstvereinbarung zum Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor sexueller Belästigung informieren,
  • rechtliche Möglichkeiten vorstellen,
  • auf Unterstützungsangebote hinweisen,
  • Kolleginnen und Kollegen dazu aufrufen, Betroffene zu unterstützen und bei Fällen sexueller Belästigung und Stalking nicht wegzuschauen,
  • Opfern sexueller Belästigung Mut machen, sich zu wehren.

Infoveranstaltung: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz? Wir unternehmen was!

Infoveranstaltung "Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?
Wir unternehmen was!"
Passend zur Unterzeichnung der Dienstvereinbarung für die Landeshauptstadt Mainz, zum Schwerpunktthema 2015 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und zu den Mainzer Tagen für Sicherheit und Prävention hatten das Frauenbüro und die Stelle zur Gesundheitsförderung der Landeshauptstadt Mainz zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Dabei ging es insbesondere um die Rolle und Handlungsmöglichkeiten von Vorgesetzten und Personalverantwortlichen, Betroffene wirksam zu unterstützen und klare Grenzen gegenüber denjenigen zu ziehen, die andere belästigen.

Gut 80 Personen informierten sich im Rathaus beim Vortrag von Anette Diehl vom Frauennotruf Mainz über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Frauenbüro
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