Evangelische Kirche in und um Mainz
Auf Wunsch kann auch eine Aussegnung, das ist eine rituelle Verabschiedungsfeier im Beisein der verstorbenen Person, stattfinden. In der Regel knüpft das Bestattungsunternehmen für Sie den Kontakt.
- Die Kontaktdaten der Gemeinde, zu der Sie gehören, finden Sie hier.
- Detaillierte Informationen über den Ablauf und die Durchführung einer Bestattung können Sie hier nachlesen.
Die kirchliche Bestattung setzt voraus, dass der / die Verstorbene Mitglied der evangelischen Kirche war. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, möchte möglicherweise keine kirchliche Bestattung mehr. Der Wille des verstorbenen Menschen sollte akzeptiert werden. In Ausnahmefällen ist eine evangelische Bestattung jedoch möglich, wenn die evangelischen Angehörigen diesen Wunsch äußern und wichtige seelsorgliche Gründe bestehen. Sprechen Sie in diesen Fällen bitte mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin. Auf Wunsch der Eltern werden tot- und fehlgeborene Kinder kirchlich bestattet. Eine Selbsttötung ist kein Hinderungsgrund für eine kirchliche Bestattung.
Für Aussegnung, Trauergespräche, den Gottesdienst zur Bestattung und den seelsorglichen Beistand durch die Pfarrerin oder den Pfarrer entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Ort der Trauerfeier ist in der Regel die Friedhofskapelle. Für deren Nutzung werden nach kommunaler Satzung Gebühren erhoben. Manche Gemeinden bieten an, den Trauergottesdienst in der Kirche zu feiern. Dann fallen eventuell Entgelte für die Musik an.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.