Untere Abfallbehörde
Die Untere Abfallbehörde der Stadt Mainz ist für den Vollzug abfallrechtlicher Vorschriften zuständig. Diese beinhalten neben dem Kreislaufwirtschaftsgesetz insbesondere die zum Gesetze erlassenen Verordnungen (beispielsweise Verpackungsgesetz und Altfahrzeugverordnung), landesrechtliche Bestimmungen (Landeskreislaufwirtschaftsgesetz) sowie kommunale Bestimmungen (beispielsweise Abfallsatzung, Straßenreinigungssatzung).
Aufgabenschwerpunkt ist die Überwachung der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung von Privatpersonen, Gewerbebetrieben und sonstigen Einrichtungen. Verstöße werden im Rahmen der Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren mittels Verhängung von Verwarnungen und Bußgeldern geahndet. Die Vornahme der abfallrechtlichen Verpflichtungen wird zudem ggfls. mit abfallrechtlichen Verfügungen durchgesetzt.