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Staßenbahn in Mainz (Bild: Volker Öhl)
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Nahverkehrsplan

Der Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Mainz ist das zentrale Planungsinstrument für den zukünftigen, städtischen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) - also Bus und Straßenbahn. Mit ihm werden die Rahmenvorgaben und Ziele für die Entwicklung des ÖPNV in Mainz festgelegt.

Die 4. Fortschreibung des Nahverkehrsplans

Der Nahverkehrsplan (NVP) der Landeshauptstadt Mainz legt fest, wie der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in der Stadt strategisch und planerisch ausgerichtet wird. Im NVP werden unter anderem Beförderungsbedingungen definiert, die Linienführung festgelegt und weitere Maßnahmen erarbeitet, um die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen.

Die aktuelle Fortschreibung erarbeitet die Stadtverwaltung gemeinsam mit einem erfahrenen Gutachterbüro (PTV Transport Consult GmbH). Im Fokus stehen diesmal eine effiziente Gestaltung der Verkehrsangebote, realisierbare Attraktivitätssteigerungen sowie die Weiterführung des barrierefreien Haltestellenumbaus. Zudem wurde ein Schwerpunkt auf die Ermittlung neuer Handlungsspielräume zur Finanzierung des ÖPNV gelegt.

Wie können Sie an der Gestaltung des Nahverkehrsplans mitwirken?

Im Rahmen des 1. Nahverkehrsforum konnten sich Institutionen, Verbände sowie Bürger:innen aktiv einbringen und so an der Verbesserung des ÖPNV in ihrer Stadt mitwirken. Das erste Nahverkehrsforum fand bereits am 2. Juli 2024 statt.

Zudem gab es vom 2. Juli bis zum 25. August 2024 die Möglichkeit, Hinweise und Ideen mithilfe eines Online-Tools (DEMOS plan GmbH) einzugeben. Die hier eingebrachten Ideen, Belange und Anregungen unterstützten dabei, die Bedürfnisse der Mainzer:innen und ÖPNV-Nutzenden im Blick zu behalten. Über den folgenden Link erhalten sie einen Rückblick zu der Beteiligungsrunde im letzten Jahr, weiterführende Informationen zum kommenden 2. Nahverkehrsforum am 1. April 2025 sowie einen Ausblick, wie es im Prozess zur Aufstellung des NVP weitergeht.

Warum erstellt die Stadt Mainz einen Nahverkehrsplan?

Die Aufstellung eines NVP ist seit der Novellierung des rheinland-pfälzischen Nahverkehrsgesetzes (NVG RLP) vom 13. Februar 2021 für kommunale Aufgabenträger nicht mehr im 5-Jahres-Turnus verpflichtend. Dennoch strebt die Landeshauptstadt Mainz eine regelmäßige Fortschreibung an, um auf aktuelle Gegebenheiten und veränderte Bedarfe einzugehen.

Zu den Regelinhalten eines Nahverkehrsplans gehört zum einen die Bilanzierung des aktuell vorhandenen Angebots. Zum anderen definiert der NVP die Quantität und die Qualität des zukünftigen Angebots. Die Entwicklung des ÖPNV ist maßgeblich davon abhängig, wie sich die Raumstruktur und Nachfrage in den einzelnen Stadtteilen weiterentwickeln. Anpassungsbedarfe müssen regelmäßig aufgenommen werden, um entsprechende strategische Änderungen festzuhalten. Der NVP dient als Entscheidungsgrundlage für Genehmigungsbehörden, die Erstellung von Investitionsprogrammen und die Bereitstellung von Haushaltsmitteln.

Die 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans [2019-2023]

Die derzeit noch gültige 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes [2019-2023] wurde am 13. Februar 2019 vom Stadtrat beschlossen und ist hier abrufbar:

Adresse

Bettina Schumann
Koordinierung ÖPNV, Bearbeitung städtischer und regionaler ÖPNV-Angelegenheiten, Konzeptionelle Verkehrsplanung Bus und Bahn
Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz
Telefon
+49 6131 12-3069
E-Mail
Bettina.Schumannstadt.mainzde