Mainzer Bürgerstiftung
Die Landeshauptstadt Mainz ist ein modernes und lebendiges Gemeinwesen, in dem das Zusammengehörigkeitsgefühl und der Gemeinsinn der Bürgerinnen und Bürger einen hohen Stellenwert habe.
Um den lebensbejahenden und weltoffenen Charakter der Stadt auf Dauer zu sichern und die Solidarität und das Wir-Gefühl der Mainzerinnen und Mainzer zu erhalten und weiter zu stärken, wurde in Mainz 2006 eine Bürgerstiftung errichtet, die sich vor allem als Gemeinschaftseinrichtung von und für Bürgerinnen und Bürger versteht.
Die Stiftung arbeitet mit bestehenden Organisationen und Initiativen zusammen. Sie ergänzt deren Arbeit und macht zusätzliches bürgerschaftliches Engagement möglich. Dabei wird die Stiftung von der Verwaltung und dem Rat der Stadt Mainz mit Rat und Tat unterstützt.
Die Mainzer Bürgerstiftung finanziert gemeinnützige Vorhaben. Dazu zählen Denkmal- und Umweltschutz, Sport, Bildung und Erziehung, Wissenschaft, Kunst und Kultur, Jugend- und Altenhilfe oder Brauchtum einschließlich Fastnacht.
Die drei Gründungsmitglieder sind Oberbürgermeister Jens Beutel, Dr. Wolfgang Petereit (ehemaliger FDP-Fraktionschef im Stadtrat) und Karl Otto Armbrüster (Präsident der Prinzengarde). Der Stiftungsvorstand besteht aus 7 Personen. Das Gründungskapital der Mainzer Bürgerstiftung betrug 25. 000 Euro.
Steuerliches
Mit dem rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft tretenden "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" wird ein Engagement für gemeinnützige Institutionen erleichtert, Zustiften wird attraktiver.
Spenden, Stiften und Zustiften wird staatlich besonders gefördert. Unter Spende wird steuerlich insbesondere eine finanzielle Zuwendung an eine gemeinnützige Institution verstanden, die der so genannten zeitnahen Mittelverwendung unterliegt, somit alsbald einer konkreten Verwendung zuzuführen ist.
Für Stiften und Zustiften gilt gleichermaßen, dass die jeweilige Zuwendung dem Grundvermögen der gemeinnützigen Institution zuzuführen ist. Hier werden die Erträge für konkrete Zwecke verwendet, nicht der zugewendete Betrag selbst. Mit Stiften und Zustiften wird die nachhaltige und langfristige Fördermöglichkeit einer gemeinnützigen Institution bewirkt, während die Spende die unmittelbare Unterstützung eines gemeinnützigen Zwecks verfolgt.
Die Mainzer Bürgerstiftung steht satzungsgemäß für Spenden, Stiftungen (als Trägerin unselbstständiger Stiftungen) und Zustiftungen ( Erhöhung des eigenen Kapitals) zur Verfügung.
Weitere steuerliche Informationen erhalten Sie bei der Bürgerstiftung direkt.
Kontakt
Mainzer Bürgerstiftung
Kaiserstraße 24 A
55116 Mainz
Telefon: +49 6131 62 60 855
Telefax: +49 6131 62 60 813
mainzer-buergerstiftungwebde
Bankverbindungen
Deutsche Bank, Konto: 0 577 700, BLZ 550 700 40 Mainzer Volksbank, Konto: 2 500 015, BLZ 551 900 00 Sparkasse Mainz, Konto: 200 080 000, BLZ 550 501 20