Übertragung von Nutzungsrechten - Wahlgrab
Beschreibung
Das Recht zur Nutzung einer Grabstätte auf den Mainzer Friedhöfen kann an Dritte abgegeben werden. Dafür muss es sich bei der Grabstätte um ein sogenanntes Wahlgrab handeln, dessen Nutzung über die gesetzlich vorgeschrieben Ruhezeit hinweg verlängerbar ist.
Die Übertragung eines bestehenden Nutzungsrechtes an eine dritte Person ist möglich, sofern die nutzungsberechtigte Person den Anspruch abtritt.
Nach der Vorlage der Abtretungserklärung muss die Rechtsnachfolge einen Antrag auf Umschreibung des Nutzungsrechtes bei der Friedhofsverwaltung einreichen. Die Kontaktdaten der Friedhofsverwaltung finden Sie auf der Seite des Wirtschaftsbetriebes.
Nach Genehmigung des Antrages erhält die Rechtsnachfolge einen Graberwerbsnachweis sowie einen Bescheid über die Verwaltungsgebühren.
Ist bis zum Ableben der nutzungsberechtigten Person keine Übertragung des Nutzungsrechtes erfolgt oder wurde seitens des Nutzungsberechtigten kein Nutzungsnachfolger schriftlich bei der Friedhofsverwaltung benannt, sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge anspruchsberechtigt:
- der überlebende Ehegatte oder die Ehegattin bzw. der eingetragene Lebenspartner oder die Lebenspartnerin
- die Kinder
- die Enkelkinder
- die Eltern
- die Geschwister
- die nicht unter a) bis e) fallenden Personen in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Mütter und Väter, beispielsweise Nichten, Neffen, Cousinen oder Cousins.
Wichtiger Hinweis: Nur eine Person kann die Rechtsnachfolge antreten.
Adresse
Besucheranschrift
Industriestraße 7055120 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanZuständige Mitarbeiter/innen
Herr Jochen Theuer | +49 6131 9715-325 | jochen.theuerstadt.mainzde |
Unterlagen
Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes.
Bestätigung der Nutzungsnachfolge (das entsprechende Formular finden Sie auf der Seite des Wirtschaftsbetriebes).
Gebühren
35 Euro
Zahlungsart
Per Gebührenbescheid.
Der Gebührenbescheid ist nach Bekanntgabe / Zustellung innerhalb eines Monats zu begleichen.
Bearbeitungsdauer
Acht bis zehn Werktage
Rechtsgrundlagen
- Bestattungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (BestG)
- Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes
(DVO Bestattungsgesetz) - Friedhofssatzung des Wirtschaftsbetriebs Mainz
- Friedhofsgebührensatzung des Wirtschaftsbetriebes Mainz