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Schmutzwassergebühr und Garten-Wasser 

Beschreibung

Der Wirtschaftsbetrieb Mainz erhebt für die Einleitung von Schmutzwasser in die Kanalisation eine Schmutzwassergebühr.

Die Bemessung der Schmutzwassergebühr erfolgt nach der Schmutzwassermenge, die in die öffentliche Abwassereinrichtung (Kanalisation) gelangt. Die Berechnung orientiert sich an Ihrem Frischwasserverbrauch.

Besonderheit: Gartenbewässerung

Über geeichte Wasserzähler, kann die für die Gartenbewässerung benutzte (Frisch-)Wassermenge nachgewiesen werden.

  • Sie bleibt dann bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr unberücksichtigt.
  • Der Zähler ist vor Inbetriebnahme beim Wirtschaftsbetrieb Mainz anzumelden.

Wichtig: Bitte teilen Sie dem Wirtschaftsbetreib Mainz jährlich den Stand des Gartenwasserzählers mit.

Die Meldung muss zum Zeitpunkt der Ablesung des Frischwasserzählers durch den/die Grundstückseigentümer:in erfolgen.

Gebühren

Der Gebührensatz beträgt zurzeit 1,62 EUR/m³.

Rechtsgrundlagen

  • Entgeltsatzung für die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Mainz
  • Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz
  • Abgabenordnung

Hinweise

Bei Grundstückskäufen bzw. Verkäufen ist der Wirtschaftsbetrieb Mainz schriftlich zu informieren. Folgen Sie dazu dem Link zum Formular "Änderungsanzeige Eigentumswechsel".

Eine Abrechnung der Schmutzwassergebühr zum Übergabetermin setzt voraus,

  • dass eine Ablesung des Frischwasserzählers durch die Mainzer Netze
  • bzw. in Mainz-Ebersheim und Mainz-Laubenheim durch die Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz erfolgt ist.