Leichenpass
Beschreibung
Für die Überführung einer verstorbenen Person durch ein Bestattungsinstitut ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.
Dieser wird durch die Örtliche Ordnungsbehörde des Sterbeortes, in Mainz zum Beispiel die Friedhofsverwaltung des Wirtschaftsbetriebs Mainz, ausgestellt.
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung eines Leichenpasses
- Todesbescheinigung (nicht vertraulicher Teil), zusätzlich eine Freigabe der Staatsanwaltschaft, sofern die Todesursache auf der Todesbescheinigung als „ungeklärt“ angegeben wurde
- Sterbeurkunde oder Zurückstellung des Sterbefalls durch das Standesamt Mainz
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gesundheitsamtes Mainz, sofern auf der Todesbescheinigung eine Infektionsgefahr vermerkt wurde - Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person (sofern vorhanden)
- Personalausweis oder Reisepass der Fachkraft für Bestattungen
Gebühren
25 Euro
Zahlungsart
Bar
Bearbeitungsdauer
Die Ausstellung erfolgt sofort bei Vorsprache innerhalb der Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung, sofern alle Erfordernisse erfüllt sind.
Rechtsgrundlagen
Internationales Abkommen über Leichenbeförderung vom 10.02.1937.
Hinweise
Der Leichenpass muss innerhalb der Bestattungsfrist von zehn Tagen beantragt und die verstorbene Person innerhalb dieser Frist ausgeführt werden.
Bei einer Fristüberschreitung kann bei der Örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes eine Fristverlängerung beantragt werden.