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Wiederkehrender Beitrag zur Beseitigung von Niederschlagswasser 

Beschreibung

Der Wirtschaftsbetrieb Mainz erhebt für die Möglichkeit der Einleitung von Niederschlagswasser wiederkehrende Beiträge, soweit die Kosten nicht durch einmalige Beiträge für Investitionsaufwendungen der erstmaligen Herstellung der Kanalleitungen abgedeckt sind.

Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung besteht.

  • Der Beitragssatz beträgt zurzeit 75 Cent/m² der ermittelten Abflussfläche.
  • Die Anforderung erfolgt jährlich durch einen entsprechenden Festsetzungsbescheid.
  • Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles.

Rechtsgrundlagen

  • Entgeltsatzung für die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Mainz
  • Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz
  • Abgabenordnung

Hinweise

Bei Grundstückskäufen bzw. Verkäufen ist der Wirtschaftsbetrieb Mainz schriftlich zu informieren. Folgen Sie dazu dem Link zum Formular "Änderungsanzeige Eigentumswechsel".