Wahlgrab
Beschreibung
Für die Bestattung verstorbener Personen können Sie auf den Mainzer Friedhöfen sowohl beim Vorliegen eines aktuellen Todesfalles als auch zur Vorsorge das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte für Erd- oder Urnenbestattungen erwerben.
Die Lage der Grabstätte wird vor Ort auf dem Friedhof ausgesucht.
Sofern ein aktueller Sterbefall vorliegt, beantragt das von Ihnen beauftragte Bestattungsinstitut den Erwerb des Nutzungsrechtes beim Friedhofsträger, dem Wirtschaftsbetrieb Mainz.
Bei einer Vorsorgegrabstätte können Sie den Antrag direkt vor Ort auf dem Friedhof einreichen. Von der Friedhofsverwaltung erhalten Sie anschließend einen Bescheid über die jeweiligen Gebühren.
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Jochen Theuer | +49 6131 9715-325 | jochen.theuerstadt.mainzde |
Unterlagen
Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes. Sofern eine beauftragte Person für Sie tätig wird, muss sie zusätzlich eine entsprechende Vollmacht vorlegen. Auch die bevollmächtige Person muss sich ausweisen können.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der jeweils ausgewählten Grabart.
Eine Übersicht über die verschieden Grabarten sowie die Gebühren finden Sie auf der Seite des Wirtschaftsbetriebes.
Zahlungsart
Per Gebührenbescheid.
Der Gebührenbescheid ist nach Bekanntgabe / Zustellung innerhalb eines Monats zu begleichen.
Bearbeitungsdauer
Acht bis zehn Werktage
Rechtsgrundlagen
- Bestattungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (BestG)
- die Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (DVO Bestattungsgesetz)
- Friedhofssatzung des Wirtschaftsbetriebs Mainz
- Friedhofsgebührensatzung des Wirtschaftsbetriebes Mainz