Reihengrab
Beschreibung
Spätestens bei Eintreten eines Todesfalls müssen sich die Hinterblieben entscheiden, in welcher Grabart die Beisetzung stattfinden soll.
Eine Möglichkeit ist die Beisetzung in einem Reihengrab.
- Reihengräber werden im Trauerfall von der Friedhofsverwaltung zeitlich der Reihe nach belegt.
- Es ist nicht möglich, sich das Grabfeld und/oder die Grabstätte auszuwählen oder zur Vorsorge, also bereits zu Lebzeiten, zu erwerben.
- Sie werden für die Dauer der gesetzlichen Ruhezeit (20 Jahre) vergeben.
- Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Reihengräber gibt es als Erd- und Urnengrab. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Wirtschaftsbetriebs.
Unterlagen
Voraussetzung zur Durchführung der Beisetzung:
- Antrag zur Beisetzung vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Der Antrag wird vom Bestatter gestellt.
- Todesbescheinigung (nicht vertraulicher Teil) mit eingetragener Sterbebucheintragsnummer sowie dem mit Siegel vom zuständigen Standesamt versehen.
Gebühren
Urnenreihengrab: ab 562 Euro
Erdreihengrab: ab 1127 Euro
Zahlungsart
Per Gebührenbescheid.
Rechtsgrundlagen
- Bestattungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (BestG)
- Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes
(DVO Bestattungsgesetz) - Friedhofssatzung des Wirtschaftsbetriebs Mainz
- Friedhofsgebührensatzung des Wirtschaftsbetriebes Mainz
Hinweise
Die Beisetzung darf frühestens 48 Stunden und muss spätestens 10 Tage nach Eintritt des Todes erfolgen.