Erschließungsbeitrag, Abwasserbeitrag
Beschreibung
Beiträge nach dem Baugesetzbuch und dem Kommunalabgabengesetz RLP.
Erschließungsbeiträge
Nach erstmaliger Herstellung einer Erschließungsanlage (z.B. eine Straße) entsteht für die Eigentümer:innen/Erbbauberechtigten, deren Grundstücke einen tatsächlichen und rechtlichen Nutzen von der Erschließungsanlage haben, ein Beitragsanspruch.
Einmalige Abwasserbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz:
Der Wirtschaftsbetrieb Mainz erhebt einen einmaligen Beitrag für die Aufwendungen der erstmaligen Herstellung der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung. Dieser entsteht für alle Grundstückseigentümer:innen/Erbbauberechtigten mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme.
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Bernd Heinemann | +49 6131 9715-253 | Bernd.Heinemannstadt.mainzde |
Frau Heike Schwerdt | +49 6131 9715-254 | Heike.Schwerdtstadt.mainzde |
Gebühren
Vom Einzelfall abhängig.
Rechtsgrundlagen
Erschließungsbeitrag:
BauGB i.V.m. der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen.
Einmaliger Abwasserbeitrag:
KAG RLP i.V.m. der Entgeltsatzung für die öffentliche Abwasserbeseitigung.