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Erdbestattung 

Beschreibung

Unter einer Erdbestattung versteht man die Beisetzung einer verstorbenen Person in einem Sarg. 

Beisetzungstermine können je nach Verfügbarkeit von Montag bis Donnerstag im Zeitraum 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr und freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr immer zur vollen Stunde stattfinden.

Eine Übersicht der verschiedenen Grabarten und Beisetzungsmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten des Friedhofsträgers, dem Wirtschaftsbetrieb Mainz.
Den Link dorthin finden Sie weiter unten (siehe Internetverweise).

Unterlagen

Voraussetzung zur Durchführung der Beisetzung: 

  • Antrag zur Beisetzung vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Der Antrag wird vom Bestatter gestellt.
  • Todesbescheinigung (nicht vertraulicher Teil) mit eingetragener Sterbebucheintragsnummer sowie dem mit Siegel vom zuständigen Standesamt versehen.

Gebühren

  • Erdbeisetzung Erwachsener im Wahlgrab 1.348 Euro.
    (inkl. Öffnen und Schließen)
  • Erdbeisetzung Erwachsener im Reihengrab 944 Euro.
    (inkl. Öffnen und Schließen)
  • Erdbeisetzung Kind 190 Euro.
    (inkl. Öffnen und Schließen)                                 
  • Bestattungsgenehmigung 19 Euro.             

Zu den oben genannten Gebühren kommen zusätzlich die Erwerbs- bzw. Verlängerungsgebühren der gewählten Grabstätte hinzu. 

Zahlungsart

Per Gebührenbescheid.

Rechtsgrundlagen

  • Bestattungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (BestG)
  • Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (DVO Bestattungsgesetz)
  • Friedhofssatzung des Wirtschaftsbetriebes Mainz
  • Friedhofsgebührensatzung des Wirtschaftsbetriebes Mainz

Hinweise

Die Beisetzung darf frühestens 48 Stunden und muss spätestens 10 Tage nach Eintritt des Todes erfolgen.