Anliegerbescheinigung
Beschreibung
Der Wirtschaftsbetrieb Mainz erteilt auf schriftliche Anfrage oder Anfrage per Mail Auskünfte über:
- zu zahlende und bereits gezahlte Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch,
- einmalige Abwasserbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
- Die Bescheinigung kann vom Grundstückseigentümer beantragt werden.
- Der Antrag kann von jeder Person gestellt werden, die ein berechtigtes Interesse an dem Grundstück hat (Einverständnis des Eigentümers bzw. der Eigentümerin erforderlich).
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Bernd Heinemann | +49 6131 9715-253 | Bernd.Heinemannstadt.mainzde |
Frau Heike Schwerdt | +49 6131 9715-254 | Heike.Schwerdtstadt.mainzde |
Unterlagen
Formloser Antrag, mit Angabe von
- Gemarkung
- Flur und Flurstück(en)
- Grundstückslage
- Eigentumsnachweis bzw. Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
Gebühren
Ausstellung der Bescheinigung: 20 Euro
Fristen
In der Regel innerhalb einer Woche, max. zwei Wochen.