Weihnachtsmarkt, Bewerbung, nur innerhalb Fristen
Beschreibung
Der traditionelle Mainzer Weihnachtsmarkt findet jährlich unter dem strahlenden Lichterhimmel am Markt sowie auf den anliegenden Domplätzen statt.
Der Mainzer Weihnachtsmarkt findet von Donnerstag vor dem 1. Advent bis zum 23. Dezember des jeweiligen Jahres statt. Die Öffnungszeiten sind sonntags bis donnerstags von 11 Uhr bis 20.30 Uhr sowie freitags und samstags von 11 Uhr bis 21 Uhr.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Große BleicheGroße Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-3440
- Telefax
- +49 6131 12-2363
- marktverwaltungstadt.mainzde
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Giulia Barba | Teamleitung | +49 6131 12-2483 | marktverwaltungstadt.mainzde |
Herr Florian Kleis | Marktmeister | +49 6131 12-2283 | Florian.Kleisstadt.mainzde |
Herr Maximilan Peters | Sachbearbeiter, Rahmenprogramm | +49 6131 12-2284 | marktverwaltungstadt.mainzde |
Frau Miriam Schäfer | Marktmeisterin | +49 6131 12-3540 | marktverwaltungstadt.mainzde |
Frau Annette Sehn | Sachbearbeiterin | +49 6131 12-2471 | krempelmarktstadt.mainzde |
Unterlagen
Die Stadtverwaltung Mainz vergibt die Stände auf dem Weihnachtsmarkt nur im Rahmen eines speziellen Bewerber:innenaufrufes für jeweils drei Jahre.
Die Standplatzvergabe für die Weihnachtsmärkte 2024 bis 2026 ist beendet.
Bewerbungen für das Rahmenprogramm und die Künstlerwerkstatt können Sie unterjährig und formlos an das Amt für Wirtschaft und Liegenschaften, Messen und Märkte senden.
Gebühren
Die Standgebühren können Sie bei der Marktverwaltung erfragen.
Fristen
Der Bewerber:innenaufruf für die Weihnachtsmärkte 2024 bis 2026 wurde am 22. Dezember 2023 veröffentlicht und endete am 6. Februar 2024. Die Bewerbungen mussten innerhalb dieser Frist eingegangen sein.
Spätere Bewerbungen finden keine Berücksichtigung.
Rechtsgrundlagen
Satzung für Märkte und Volksfeste der Landeshauptstadt Mainz