Vorkaufsrecht/Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
Beschreibung
Das gemeindliche (auch öffentlich-rechtliche) Vorkaufsrecht ist das Recht der Gemeinde, ein Grundstück zu den in einem Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer definierten Konditionen selbst zu erwerben.
Das Grundstücksverkehrsgesetz dient zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.
Das Amt für Wirtschaft und Liegenschaften (Abteilung Liegenschaften) bearbeitet die Anträge auf:
- Bescheinigung über die Nichtausübung bzw. Ausübung des Vorkaufsrechtes der Landeshauptstadt Mainz gem. §§ 24 - 28 BauGB.
- Genehmigungen von Grundstückskaufverträgen im Stadtgebiet Mainz über landwirtschaftliche Flächen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Große BleicheGroße Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-2360
- Telefax
- +49 6131 12-2363
- amt-fuer-wirtschaft-und-liegenschaftenstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 9 Uhr - 12 Uhr
Montag bis Donnerstag: 14 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag: 9 Uhr - 13 Uhr
Außerhalb der Kernarbeitszeiten sind Termine nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660
Unterlagen
- Kopie des Kaufvertrages (vom Notar)
- Es sind formlose Anträge einzureichen
Gebühren
Bescheinigung über die Nichtausübung bzw. Ausübung des Vorkaufsrechtes: 26 Euro
Fristen
- zu 1.: zwei Monate (§§24 ff. BauGB)
- zu 2.: ein Monat (§6 GrdstVG)
Rechtsgrundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG)