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Kfz: Wiederzulassung anmelden 

Online-Services

Beschreibung

Das Fahrzeug war in Mainz zugelassen, wurde außer Betrieb gesetzt und soll nunmehr wieder in Mainz auf den/die selbe/n Fahrzeughalter/in zugelassen werden. Eine Adressänderung innerhalb von Mainz wird im Rahmen der Wiederzulassung mitberücksichtigt.

Im Rahmen der Wiederzulassung ist ein Kennzeichenwechsel auf Wunsch möglich, bzw. ist erforderlich, wenn das bisherige Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung nicht reserviert wurde und zwischenzeitlich anderweitig vergeben wurde.

Alternativ zu einer jährlich wiederkehrenden Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung eines Fahrzeuges besteht die Möglichkeit der Zuteilung eines Saisonkennzeichens.

Beantragung

  • persönlich
  • Vertretung durch Bevollmächtigte/n

Vorsprache

  • mit Online-Terminvereinbarung vorab (siehe hierzu Link im Abschnitt "Service" am Ende dieser Seite)

Voraussetzungen

  • Halter/in des Fahrzeugs hat seinen/ihren Hauptwohnsitz in Mainz
  • Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung in Mainz
  • Fahrzeug war zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung bereits in Mainz zugelassen
  • es findet kein Halterwechsel statt
  • gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug
  • es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen
  • alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Zulassung angefallen sind, müssen bezahlt sein

Adresse

Besucheranschrift

Bonifazius-Turm A
Rhabanusstraße 3
55118 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag:  9 bis 12 Uhr, 14 bis 15.30 Uhr
Dienstag: 9 bis 12 Uhr, 14 bis 15.30 Uhr
Mittwoch:  9 bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag:  9 bis 12 Uhr, 14 bis 15.30 Uhr
Freitag:  9 bis 13 Uhr

Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten der Fahrerlaubnisbehörde und der Kfz-Zulassungsbehörde.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Halters/in im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger eVB-Code)
  • die bisherigen, entsiegelten Kfz-Kennzeichen, sofern das Kennzeichen für die Wiederzulassung reserviert wurde
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (sofern nicht auf Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Vordruck im Abschnitt „Formulare“ am Ende dieser Seite oder in der Zulassungsbehörde vor Ort erhältlich)

Bei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n zusätzlich:

  • Ausweisdokument des/der Bevollmächtigten (und des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin!)
  • unterschriebene Vollmachtserklärung

Bei Zulassung auf Minderjährige zusätzlich:

  • schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten
  • Ausweise der Erziehungsberechtigten
  • ggf. Sorgerechtsurteil


Bei gewerblicher Zulassung sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

  • für im Handelsregister eingetragene Firmen
    -
    Handelsregisterauszug (beim Amtsgericht) / Gewerbeanmeldung (jeweils nicht älter als 3 Jahre)
    - Vollmacht des/der Geschäftsführer oder Prokuristen mit Ausweis(-kopie) bei Zulassung durch einen Dritten
    - Ausweis des/der Bevollmächtigten
    - bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie
  • für freie Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte)
    - möglichst aktueller Nachweis der Freibreuflich- bzw. Selbständigkeit
  • für Berufe mit Gewerbeanmeldung (z.B. e.K.)
    - G
    ewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Jahre; ggf. beim Gewerbeamt Aktualität bestätigen lassen)
    - bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie
  • für Vereine (e.V.)
    -
    Auszug aus dem Vereinsregister
    - Vollmacht des Vertreters/der Vertretenden mit Ausweis(-kopien) bei Zulassung durch einen Dritten
    - Ausweis des/der Bevollmächtigten
  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
    -
    Übersicht aller Gesellschafter/innen (Gesellschaftervertrag)
    - Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll(von allen Gesellschaftern mit Unterschriften)
    - Ausweis aller Gesellschafter/innen
    - bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie
  • Besondere Fahrzeugverwendung
    Lässt das Gewerbe eine besondere Fahrzeugverwendung (Taxi, Mietwagen, Selbstfahrervermietfahrzeug, Linienbus, Personenbeförderung) vermuten, das ausgefüllte und unterschriebene Formular "Fahrzeugverwendung" (Vordruck im Abschnitt „Formulare“ am Ende dieser Seite oder in der Zulassungsbehörde vor Ort erhältlich).

Gebühren

  • Standardgebühr: 23,90 Euro
  • Je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
  • Die Gebühren beinhalten nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen.

Zahlungsart

Bar / EC

Fristen

  • Bei Vorsprache im Regelfall sofort, Wartezeit abhängig vom Publikumsandrang.

Rechtsgrundlagen

  • § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
  • § 5 Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV)

Hinweise

  • Anträge und Informationen zur Steuervergünstigung für Fahrzeuge finden Sie unter www.zoll.de (Link am Ende dieser Seite). Anträge auf Steuervergünstigung wegen Schwerbehinderung können bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises (Original) im Rahmen eines Zulassungsvorganges bei der Zulassungsbehörde eingereicht werden.

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