Kfz: Rotes Dauerkennzeichen (MZ-06...) beantragen
Beschreibung
Zuverlässige Kfz-Hersteller, Kfz-Teilehersteller, Kfz-Werkstätten oder Kfz-Händler können für die wiederkehrende eigene betriebliche Verwendung die Zuteilung von roten Dauerkennzeichen (MZ-06...) zur Durchführung von Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragen.
Beantragung:
- persönlich
- Vertretung durch Bevollmächtigte/n
Vorsprache:
- mit Online-Terminvereinbarung vorab (siehe hierzu Link im Abschnitt "Service" am Ende dieser Seite)
Voraussetzungen:
- Antragsteller/in muss entweder KfZ-Hersteller, KfZ-Teilehersteller, KfZ-Werkstatt oder KfZ-Händler sein
- Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung in Mainz
- Die Zuverlässigkeit des Antragstellers / der Antragstellerin muss gewährleistet sein; die Überprüfung und Feststellung erfolgt durch die Zulassungsbehörde.
- es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen
- alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Zulassung angefallen sind, müssen bezahlt sein
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.
Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle
Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen
Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können.
Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen.
Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!
Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
- formloser Antrag mit Angabe von Name, Vorname, Geburstdatum-/Ort, Adresse
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Halters/in im Original
- aktuelle Gewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Jahre)
- polizeiliches Führungszeugnis (für Behörden, Rote Dauerkennzeichen; nicht älter als 3 Monate)
- elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer, ehemalige Deckungskarte) für rote Dauerkennzeichen
- Mietvertrag, aus dem sich ergibt, dass mind. 3 Stellplätze vorhanden sind
- unterschriebene Erklärung über die korrekte Nutzung der roten Kennzeichen (Vordruck im Abschnitt „Formulare“ am Ende dieser Seite oder in der Zulassungsbehörde vor Ort erhältlich)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Vordruck im Abschnitt „Formulare“ am Ende dieser Seite oder in der Zulassungsbehörde vor Ort erhältlich)
- Anfrage beim Verkehrszentralregister über Punktestand erfolgt durch Zulassungsbehörde
Bei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n zusätzlich:
- Ausweisdokument des/der Bevollmächtigten (und des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin!)
- unterschriebene Vollmachtserklärung
Bei Zulassung für im Handelsregister eingetragene Firmen sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
- aktueller Handelsregisterauszug (beim Amtsgericht) / Gewerbeanmeldung (jeweils nicht älter als 3 Jahre)
- Vollmacht des/der Geschäftsführer oder Prokuristen mit Ausweis(-kopie) bei Zulassung durch einen Dritten
- Ausweis des/der Bevollmächtigten
- Benennung der verantwortlichen Person/en
- Ausweiskopie/n der verantwortlichen Person/en
- polizeiliches Führungszeugnis (für Behörden, Rote Dauerkennzeichen; nicht älter als 3 Monate) der verantwortlichen Person/en
- unterschriebene Erklärung über die korrekte Nutzung der roten Kennzeichen der verantwortlichen Person/en
Gebühren
- Gebühren für die Erteilung von roten Dauerkennzeichen: 100,00 Euro
- Gebühren für die Verlängerung: 43,80 Euro
- Gebühren für ein neues Fahrzeugscheinheft: 15,60 Euro
- Die Gebühren beinhalten nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen.
Zahlungsart
Fristen
- Sobald die Unterlagen vollständig vorliegen und die Zuverlässigkeit gewährleistet ist, erfolgt die Zuteilung in der Regel innerhalb von 7 bis 14 Tagen.
- Wenn der/die Antragsteller/in auf dem Antrag eine Telefonnummer vermerkt, informieren wir ihn/sie, sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist.
Rechtsgrundlagen
- § 41 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
- § 5 Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV)
Hinweise
- Um die roten Kennzeichen durchgängig nutzen zu können, ist rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer (14 Tage vorher) unter Vorlage des Fahrtenbuches und des Fahrzeugscheinheftes schriftlich ein Antrag auf Verlängerung zu stellen. Eine besondere Aufforderung oder Erinnerung zum Ablauf der Gültigkeit durch die Zulassungsbehörde erfolgt nicht. Die rechtzeitige Antragstellung obliegt dem/der Antragsteller/in.
- Sobald die Gültigkeit abgelaufen ist, sind die Kennzeichen und das Fahrzeugscheinheft unverzüglich an die Zulassungsbehörde auszuhändigen. Für die Wiedererteilung ist dann ein Neuantrag erforderlich.
- Bei der Beantragung eines neuen Fahrzeugscheinheftes ist das bisherige Fahrzeugscheinheft zusammen mit dem Fahrtenbuch bei der Zulassungsbehörde vorzulegen.