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KFZ: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen 

Beschreibung

Möchten Sie ein Fahrzeug außer Betrieb setzen, müssen Sie das bei einer Zulassungsbehörde in der BRD beantragen. Das Fahrzeug ist dann für den Verkehr nicht mehr zugelassen.

Wenn Sie Ihr Kennzeichen im Anschluss reservieren möchten, empfehlen wir Ihnen das Fahrzeug bei der kennzeichenführenden Zulassungsstelle außer Betrieb zu setzen. Die Reservierung kann entweder auf das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug (falls Sie es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zulassen möchten) oder auf Sie als Halter:in des Fahrzeugs erfolgen.

Sie können Ihr Kennzeichen auf Wunsch mitnehmen, wenn Sie Ihren Wohnort wechseln. Wenn Sie das Fahrzeug nach dem Wechsel Ihres Wohnortes außer Betrieb setzen, erlischt Ihr Anspruch auf das Kennzeichen. Auch eine Reservierung ist dann nicht möglich.

Sie können die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs vor Ort in der Zulassungsstelle oder online beantragen. Für den Online-Antrag benötigen Sie die neuen Stempelplaketten und die Zulassungsbescheinigung Teil I. Die anfallenden Gebühren können Sie über das ePayment-System begleichen.

 

Ablauf

Wir entwerten die Kennzeichen des Fahrzeugs und tragen das Datum der Außerbetriebsetzung in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ein.

Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs können Sie deutschlandweit beantragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir "fremde" Kennzeichen in Mainz nur bearbeiten können, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Andernfalls wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde, bei der das Fahrzeug zugelassen ist.

Kennzeichenreservierung

  • Möglich nur für Kennzeichen aus dem Zulassungsbezirk Mainz
  • Maximal ein Jahr auf Fahrzeug oder Halter:in

Antragstellung      

  • Persönlich oder in Vertretung durch eine dritte Person
  • Online

Wenn Sie die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs während der Öffnungszeiten der Zulassungsstelle vor Ort beantragen möchten, vereinbaren Sie bitte online einen Termin. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Download-Bereich.

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr

Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen 

Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können.

Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen.

Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!

Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

  • Kennzeichenschild bzw. Kennzeichenschilder
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Gebühren

Außerbetriebsetzungsgebühr: 16,80 Euro

Gegebenenfalls zusätzlich:

  • Anschlussreservierung des Kennzeichens: 2,60 Euro

Zahlungsart

Bar / EC

Fristen

Sofort vor Ort

Die Wartezeit ist abhängig vom Publikumsandrang.

Rechtsgrundlagen

  • § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)

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