Auskunft über Fahrzeughaltenden einholen
Beschreibung
Zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr kann durch die Zulassungsbehörde Auskunft über den/die Fahrzeughalter/in und die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeuges erteilt werden (sogenannte "einfache Registerauskunft").
Antragsteller/innen können sowohl Privatpersonen als auch Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen sein. Die Antragstellung muss aus Datenschutzgründen schriftlich mit Begründung oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Zuständig für die Erteilung der Auskunft ist grundsätzlich die kennzeichenführende Zulassungsbehörde. Bei einem Umzug unter Mitnahme des Kennzeichens ist die Übernahmebehörde am neuen Wohnort zuständig. Der Antrag auf Erteilung einer Halterauskunft wird in diesem Fall entsprechend weitergeleitet.
Beantragung
- Anfrage kann persönlich oder durch eine/n Vertreter/in (z.B. Rechtsanwalt) gestellt werden
- schriftlich
- per Post
- per Fax
- nicht per E-Mail (da Unterschrift erforderlich) - zuständig ist die Kfz-Zulassungsbehörde, in deren Bereich das Fahrzeug (z.B. des Unfallgegeners) zugelassen ist
Voraussetzung
Die Auskunft wird erteilt
- zur Geltendmachung, Sicherung, Vollstreckung oder Befriedigung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
- zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
- zur Erhebung einer Privatklage im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.
Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle
Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen
Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können.
Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen.
Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!
Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
- schriftlicher Antrag unter
- Personalausweis oder Reisepass
- Angabe der Fahrzeugdaten oder
- Personalien des/der Fahrzeughalters/in
- Darlegung/Begründung, warum die Angaben benötigt werden - bei Vertretung (z.B. durch Rechtsanwalt) Vorlage einer Vollmacht
Gebühren
je Halteranfrage und Kennzeichen: 5,10 Euro
Zahlungsart
- vorab durch Barzahlung (z.B. durch beigelegten Scheck)
- Gebührenbescheid im Rahmen der Auskunftserteilung
Rechtsgrundlagen
- § 39 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)