Führerschein, Probezeit - Informationen zur Fahrerlaubnis auf Probe
Beschreibung
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese grundsätzlich für 2 Jahre auf Probe erteilt. Ausgenommen von der Probezeit sind die Fahrerlaubnisklassen AM, L und T.
Da Fahranfänger/innen überdurchschnittlich an Unfällen beteiligt sind, werden sie durch den Gesetzgeber in besonderer Weise beobachtet.
Bereits bei einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen (Verstöße gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen) innerhalb der Probezeit ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) anzuordnen. Mit dieser Anordnung verlängert sich die Probezeit von 2 auf 4 Jahre. Die Fahrschulen, die solche Seminare als nächste in unserem Zuständigkeitsbereich anbieten, werden mit der Anordnung mit Terminangabe von der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt. In Fällen mit Alkohol, Betäubungsmitteln oder sonstigen berauschenden Mitteln ist die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar anzuordnen. Diese Kurse werden von anerkannten Verkehrspsychologen durchgeführt. Entsprechende Stellen werden mit der Anordnung mitgeteilt.
Durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) können keine Punkte im Fahreignungsregister abgebaut werden.
Kommt der/die Inhaber/in einer Fahrerlaubnis auf Probe der Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Wird nach Teilnahme an einem Aufbauseminar der Fahrerlaubnisbehörde eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen bekannt, erfolgt eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, (freiwillig) innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Bei entsprechenden weiteren Verkehrszuwiderhandlungen erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis. Ist die Fahrerlaubnis entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden; die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
- Voraussetzung
- Inhaber/in einer Fahrerlaubnis auf Probe (FaP)
- Anordnung durch die Fahrerlaubnisbehörde
- Durchführung
- Gruppensitzung mit mind. 6 bis 12 Teilnehmern
- 4 Sitzungen zu je 135 Minuten innerhalb von 2 bis 4 Wochen
- Fahrprobe von 30 Minuten mit einem Fahrzeug der Klasse mit dem der Verstoß begangen wurde
Ein Aufbauseminar kann in jeder Fahrschule, die über eine entsprechende Seminarerlaubnis verfügt, absolviert werden. Ein Seminar darf jedoch erst stattfinden, sofern mindestens 6 Teilnehmer vorhanden sind. Informieren Sie sich daher unverzüglich bei der von Ihnen gewählten Fahrschule, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, damit Sie die Teilnahme an dem angeordneten Seminar innerhalb der Ihnen gesetzten Frist nachweisen können.
Verkehrspsychologische Beratung
Die verkehrspsychologische Beratung findet als Einzelgespräch statt und kann gegebenenfalls durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der/die Berater/in dies für erforderlich hält. Der/die Betroffene erhält eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde. Wird die Teilnahmebescheinigung über eine derartige Beratung innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Beratung bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt, so wird ein Rabatt von zwei Punkten gewährt.
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.
Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich.
Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.
Zusätzlicher Service – Passfotoautomat
- Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
- Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
- 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Braunshausen |
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+49 6131 12-3364 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Karl |
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+49 6131 12-2421 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Maljoku |
|
+49 6131 12-3032 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Schmitt |
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+49 6131 12-2529 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Rechtsgrundlagen
§ 2 a Straßenverkehrsgesetz (StVG)