Führerschein: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
Beschreibung
Seit 1. Januar 2011 besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an dem Modell "Begleitetes Fahren ab 17 Jahren". Der hierfür erforderliche Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters (17. Geburtstag) gestellt werden.
Die zu benennende/n Begleitperson/en
- müssen mindestens 30 Jahre alt sein,
- müssen ohne jegliche Unterbrechung seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Pkw-Fahrerlaubnis sein und
- dürfen maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg aufweisen.
Zugelassene Begleitpersonen werden namentlich in die mitzuführende Prüfungsbescheinigung eingetragen. Zur Vorbereitung der Begleitpersonen wird eine Einweisung durch die Fahrschullehrkraft empfohlen.
Die Kfz-Versicherung ist über das Begleitete Fahren zu informieren.
Wichtig: Die befristete Fahrberechtigung gilt nur innerhalb Deutschlands.
Beantragung:
- persönliche Vorsprache (wegen der Unterschrift und Identifikation)
- persönliche Vorsprache der Begleitpersonen ist nicht erforderlich
Voraussetzungen
- Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten ist erforderlich, eine persönliche Vorsprache dagegen nicht. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, ist darüber ein Nachweis beizufügen.
- Die antragstellende Person hat den Hauptwohnsitz in Mainz
Nach bestandener Prüfung:
- händigt die prüfende Person die "rosa" Prüfbescheinigung an die antragstellende Person aus
- Der TÜV-Prüfer/die TÜV-Prüferin setzt die Fahrerlaubnisbehörde über die bestandene Prüfung in Kenntnis, dann wird der Druck des Kartenführerscheins beauftragt
- Der EU-Kartenführerschein bleibt bis zur Volljährigkeit der antragstellenden Person bei der Fahrerlaubnisbehörde
Abholung des Kartenführerscheins:
Sie können den Kartenführerschein ab der Volljährigkeit abholen. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte bringen Sie dafür folgende Unterlagen mit:
- vorläufige "rosa" Prüfbescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass im Original
Bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person sind zusätzlich notwendig:
- schriftliche Vollmacht
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.
Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich.
Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.
Zusätzlicher Service – Passfotoautomat
- Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
- Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
- 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Bossog |
|
+49 6131 12-3482 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Kreß | Back-Office | +49 6131 12-2817 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Herr Keil |
|
+49 6131 12-3728 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Weide |
|
+49 6131 12-2193 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Trabert |
|
+49 6131 12-2634 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Lange |
|
+49 6131 12-2812 | Mandy.Langestadt.mainzde |
Frau Mayer |
|
+49 6131 12-2187 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Unterlagen
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Benennung einer Fahrschule zur Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung
- Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (wird von den Fahrschulen ausgehändigt)
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre, gerechnet vom Ausstellungsdatum)
- Nachweis über "Schulung in Erster Hilfe”
Hinweis: Bescheinigungen über lebensrettende Sofortmaßnahmen die bis zum 31. Dezember 2015 ausgestellt wurden, gelten bis zum Ablauf des 21. Oktober 2017. - gültiger Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person
- Die antragstellende Person muss persönlich Unterschrift leisten.
Formular - Begleitetes Fahren ab 17
- Angabe der Begleitperson/en
- Unterschrift der antragstellenden Person
- Unterschrift beider gesetzlicher Vertretungen (ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, ist darüber ein Nachweis beizufügen)
- Kopie der gültigen Personalausweise der gesetzlichen Vertretungen
Formular - Anlage Begleitperson
- für jede Begleitperson ist ein eigenes Formular erforderlich
- Unterschrift der Begleitperson
- Kopie des Führerscheines der Begleitperson
- Kopie des Personalausweises der Begleitperson (bei Begleitpersonen, die nur eine Kopie des Reisepasses vorlegen und nicht im Stadtgebiet Mainz gemeldet sind, benötigen wir außerdem eine aktuelle Meldebescheinigung)
Gebühren
Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis für Klasse B oder BE:
- Grundgebühr 54,20 Euro
- mit einer Begleitperson (zzgl. 13,30 Euro) Gesamt 67,50 Euro
zusätzlich pro weitere Begleitperson: 10,00 Euro + 3,30 Euro (13,30 Euro)
- mit zwei Begleitpersonen (zzgl. 26,60 Euro) Gesamt 80,80 Euro
- mit drei Begleitpersonen (zzgl. 39,90 Euro) Gesamt 94,10 Euro
Bei Direktversand durch die Bundesdruckerei Berlin fallen 5,10 Euro Gebühr an.
Zahlungsart
Bar / EC
Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)