Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen
Sie befinden sich hier:
  1. Verwaltung & Politik
  2. Bürgerserviceportal
  3. Ämter direkt
  4. Verkehrsüberwachungsamt
  5. Kfz-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle)
  6. Fahrzeug verkaufen, Veräußerungsanzeige - Hinweise und Informationen

Fahrzeug verkaufen, Veräußerungsanzeige - Hinweise und Informationen 

Beschreibung

Vorbereitung der Fahrzeugveräußerung

Sie wollen Ihr Fahrzeug verkaufen?

Beim Fahrzeugverkauf häufen sich die Fälle, in denen der/die Erwerber/in eines Fahrzeuges seiner/ihrer Pflicht zur Außerbetriebsetzung bzw. Umschreibung des Fahrzeuges nicht nachkommt. Als Folge hiervon zahlt der/die Verkäufer/in weiterhin die Kfz-Steuer und eventuell auch die Versicherung.

Als Verkäufer/in können Sie sich hiergegen schützen, indem Sie die nachfolgenden Informationen genau lesen, das Formular "Veräußerungsanzeige" ausfüllen und das von dem/der Käufer/in und Ihnen unterschriebene Formular an uns zurücksenden.

Der beste Schutz ist die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges vor der Übergabe an den/die Fahrzeugkäufer/in. Hierzu benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Kennzeichen des Fahrzeuges.

Bitte füllen Sie die Veräußerungsanzeige selbst vollständig und leserlich aus. Kontrollieren Sie die Angaben des Käufers/der Käuferin (Name und Adresse) anhand des Ausweises, da es viele Betrüger/innen gibt, die unter falschem Namen und Adresse Fahrzeuge kaufen. Sollte der/die Käufer/in keinen Ausweis vorzeigen wollen oder können, ist Vorsicht geboten.
Erfahrungsgemäß kaufen solche Betrüger/innen oftmals auf Automärkten. Besonders häufig treten diese Betrugsfälle bei Fahrzeugen im Wert bis 3.000 € auf.
Auch wenn Sie froh sind, Ihr Fahrzeug verkauft zu haben, kann sich diese Freude sehr schnell ins Gegenteil wandeln, wenn Sie weiterhin die Kfz-Steuer und eventuell die Versicherung zahlen müssen.

Hier hilft Ihnen auch die in vielen Kaufverträgen geschlossene Vereinbarung nichts, mit der sich der/die Käufer/in verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 3 Tagen ab- bzw. umzumelden. Sollte sich der/die Käufer/in hieran nicht halten, können Sie ihn/sie lediglich auf dem privatrechtlichen Weg verklagen.

Besonders problematisch ist es, wenn das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird. Wenn der/die Käufer/in das Fahrzeug im Ausland anmeldet, bekommen wir von der ausländischen Zulassungsstelle in der Regel keine Meldung. Es ist dann Ihre Aufgabe, sich die erforderlichen Unterlagen im Ausland zu besorgen, um die Außerbetriebsetzung zu veranlassen. Dies ist oft sehr schwierig und zeitaufwendig.

Um diese Probleme zu Ihrer Sicherheit zu vermeiden, empfehlen wir, das Fahrzeug vor dem Verkauf außer Betrieb zu setzen. 

Informationen zu Problemen nach der Fahrzeugveräußerung

Wenn Sie Ihr noch zugelassenes Fahrzeug verkauft haben und der/die Käufer/in der Pflicht zur Umschreibung oder Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges nicht nachkommt, müssen Sie folgendes tun:

  • Teilen Sie uns mit, an wen Sie das Fahrzeug veräußert haben (genauer Name und vollständige Adresse).
  • Melden Sie den Verkauf Ihrer Kfz-Versicherung und veranlassen Sie, dass uns eine Versicherungsanzeige nach § 51 FZV übermittelt wird. Hierdurch wird von der Versicherung der Versicherungsschutz widerrufen. Diese Anzeige benötigen wir, um das Fahrzeug zur Fahndung ausschreiben zu lassen.

Unabhängig hiervon können Sie aber auch selbst tätig werden:

  • Versuchen Sie, mit dem/der Käufer/in Kontakt aufzunehmen.
  • Fragen Sie nach, warum die Außerbetriebsetzung bzw. Umschreibung noch nicht erfolgt ist.
  • Versuchen Sie, dass der/die Käufer/in Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Kennzeichen aushändigt, damit Sie das Fahrzeug selbst außer Betrieb setzen können. Nach der Außerbetriebsetzung können Sie dann die Zulassungsbescheinigungen Teil I an den/die Käufer/in zurückgeben.

Um zukünftig solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollten Sie Ihr nächstes Fahrzeug vor der Veräußerung außer Betrieb setzen.

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr

Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen 

Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können.

Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen.

Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!

Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Rechtsgrundlagen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)