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Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein, Adressänderung 

Beschreibung

Sie sind mit Hauptwohnsitz in Mainz gemeldet und sind nunmehr innerhalb von Mainz umgezogen? In diesem Fall muss auch der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I auf Ihre neue Anschrift geändert werden.

Die Mitteilung der Anschriftenänderung kann sowohl bei der KFZ-Zulassungsbehörde als auch beim Bürgerservice oder den Ortsverwaltungen durchgeführt werden.

In folgenden kann eine Änderung der Fahrzeugpapiere nur bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen:

  • Sofern bereits ein Adressaufkleber auf dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I angebracht wurde, d.h. bereits eine vorangegangene Adressänderung erfolgt ist, sind neue Fahrzeugpapiere auszustellen.

  • Neben der Anschrift hat sich auch Ihr Name geändert (z.B. wegen Eheschließung). Siehe hierzu die Dienstleistung Namensänderung in den Fahrzeugpapieren.

  • War das Fahrzeug bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll unter Weiterführung des bisherigen Kennzeichens in Mainz zugelassen werden, dann handelt es sich um eine Umschreibung des Fahrzeuges. Siehe hierzu die Dienstleistung Kraftfahrzeug ummelden (Umschreibung).

    Beispiel:

    Kennzeichen

    aktuell
    eingetragene
    Adresse

    Umzug
    innerhalb
    von Mainz

    Umzug
    von außerhalb
    nach Mainz

    Änderung im
    Bürgerservice
    oder Ortsverwaltung

    MZ-AB 123

      Mainz

       X

     

        Ja

    MZ-AB 123

      Extern

     

       X

        Nein

    XX-AB 321

      Extern

     

       X

        Nein

    XX-AB 321

      Mainz

       X

     

        Ja

Beantragung:

  • persönlich
  • Vertretung durch Bevollmächtigte/n

Vorsprache in der Kfz-Zulassungsbehörde:

  • mit Online-Terminvereinbarung vorab (siehe hierzu Link im Abschnitt "Service" am Ende dieser Seite)

Voraussetzungen:

  • Halter/in des Fahrzeugs hat seinen/ihren Hauptwohnsitz in Mainz
  • Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung in Mainz
  • Umzug innerhalb von Mainz
  • Familien-/Firmenname bleibt unverändert
  • gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr

Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen 

Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können.

Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen.

Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!

Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

  • gültiger und geänderter Personalausweis oder Reisepass des/der Halters/in im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief, sofern auf dem Fahrzeugschein bereits ein Adressaufkleber angebracht ist, da in diesem Fall die Umstellung auf die neuen Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) erfolgen muss

Bei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n zusätzlich:

  • Ausweisdokument des/der Bevollmächtigten (und des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin!)
  • unterschriebene Vollmachtserklärung

Bei auf Minderjährige zugelassene Fahrzeuge zusätzlich:

  • schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten
  • Ausweise der Erziehungsberechtigten
  • ggf. Sorgerechtsurteil


Bei gewerblich zugelassenen Fahrzeugen sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

  • für im Handelsregister eingetragene Firmen
    -
    Handelsregisterauszug (beim Amtsgericht) / Gewerbeanmeldung (jeweils nicht älter als 3 Jahre)
    - Vollmacht des/der Geschäftsführer oder Prokuristen mit Ausweis(-kopie) bei Zulassung durch einen Dritten
    - Ausweis des/der Bevollmächtigten
  • für Vereine (e.V.)
    -
    Auszug aus dem Vereinsregister
    - Vollmacht des Vertreters/der Vertretenden mit Ausweis(-kopien) bei Zulassung durch einen Dritten
    - Ausweis des/der Bevollmächtigten
  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
    -
    Übersicht aller Gesellschafter/innen (Gesellschaftervertrag)
    - Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll(von allen Gesellschaftern mit Unterschriften)
    - Ausweis aller Gesellschafter/innen

Gebühren

  • Standardgebühr: 12 Euro
  • Gebühr mit gleichzeitiger Umstellung auf die neuen Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II): 17,10 Euro

Zahlungsart

Bar / EC

Fristen

  • Bei Vorsprache im Regelfall sofort, Wartezeit abhängig vom Publikumsandrang.

Rechtsgrundlagen

  • § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)