Parkgenehmigung für Sozialdienste
Beschreibung
- Antragsberechtigt sind Sozialdienste und Firmen, die im Sozialenbereich tätig sind
- Sozialdienste können eine Ausnahmegenehmigung für das Stadtgebiet von Mainz bei der Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle) erhalten.
- Gültigkeit: 1 Jahr
> die max. Parkdauer beläuft sich auf 2 Stunden
Beantragung:
> persönlich
> schriftlich per Post oder Fax (durch Zusendung von Kopien der Unterlagen)
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau BAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Termine können Sie nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrnehmen.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Tamer Can Akcay | +49 6131 12-2871 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Unterlagen
- Antrag von der Straßenverkehrsbehörde
- Kopie des Fahrzeugscheins
> bei Privatwagen: Nutzungsbestätigung des Sozialdienstes / Firma
Gebühren
Nur mit Überweisungsträger
Fristen
persönlich: sofort // schriftlich: zeitnah
Rechtsgrundlagen
§§ 45 und 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)