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Parkgenehmigung für Sozialdienste 

Beschreibung

- Antragsberechtigt sind Sozialdienste und Firmen, die im Sozialenbereich tätig sind

- Sozialdienste können eine Ausnahmegenehmigung für das Stadtgebiet von Mainz bei der Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle) erhalten.

- Gültigkeit: 1 Jahr
> die max. Parkdauer beläuft sich auf 2 Stunden

Beantragung:
> persönlich
> schriftlich per Post oder Fax (durch Zusendung von Kopien der Unterlagen)

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr

Termine können Sie nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrnehmen.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Unterlagen

- Antrag von der Straßenverkehrsbehörde
- Kopie des Fahrzeugscheins
  > bei Privatwagen: Nutzungsbestätigung des Sozialdienstes / Firma

Gebühren

Nur mit Überweisungsträger

Fristen

persönlich: sofort // schriftlich: zeitnah

Rechtsgrundlagen

§§ 45 und 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)