Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen

Parkgenehmigung für Handwerker 

Beschreibung

- Antragsberechtigt sind:
> Handwerksbetriebe und Dienstleistungsunternehmen
> die im direkten Kundenverkehr kurzfristige Dienstleistungen bzw. Reparaturen ausführen und
> auf ein Servicefahrzeug am Einsatzort angewiesen sind

- Die Ausnahmegenehmigung dient zum Zwecke des Transportes von Werkzeugen und Materialien bei Reparaturarbeiten und Dienstleistungen im
direkten Kundenverkehr
> an Werktagen von 07.00 bis 19.00 Uhr

- Handwerksbetriebe können eine Ausnahmegenehmigung für das Stadtgebiet von Mainz bei der Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle) erhalten.

- Gültigkeit: 1 Jahr

- Antrag kann wie folgt gestellt werden:
> persönlich
> schriftlich per Post oder Fax (durch Zusendung von Kopien der Unterlagen)

Voraussetzungen

- Handwerksbetriebe oder Dienstleistungsunternehmen

- kurzfristige Dienstleistungen bzw. Reparaturen

- auf ein Servicefahrzeug am Einsatzort angewiesen

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr

Termine können Sie nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrnehmen.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Unterlagen

- Kopie Fahrzeugschein(e)
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Wenn Fahrzeug(e) nicht auf die Firma zugelassen sind, wird eine Bestätigung der Firma benötigt, dass das/die Privatfahrzeug(e) dienstlich genutzt wird/werden
- Fahrzeug(e) müssen über eine Firmenbeschriftung verfügen

Gebühren

Je nach dem welcher Genehmigungsumfang gewünscht ist:
> Genehmigung A: 67,00 Euro
> Genehmigung B: 202,00 Euro

Fristen

persönlich: sofort // schriftlich: zeitnah

Rechtsgrundlagen

- § 46 Abs. 1 Nr. 3, 4a, 4b und 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis