Parkgenehmigung für Handwerker
Beschreibung
- Antragsberechtigt sind:
> Handwerksbetriebe und Dienstleistungsunternehmen
> die im direkten Kundenverkehr kurzfristige Dienstleistungen bzw. Reparaturen ausführen und
> auf ein Servicefahrzeug am Einsatzort angewiesen sind
- Die Ausnahmegenehmigung dient zum Zwecke des Transportes von Werkzeugen und Materialien bei Reparaturarbeiten und Dienstleistungen im
direkten Kundenverkehr
> an Werktagen von 07.00 bis 19.00 Uhr
- Handwerksbetriebe können eine Ausnahmegenehmigung für das Stadtgebiet von Mainz bei der Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle) erhalten.
- Gültigkeit: 1 Jahr
- Antrag kann wie folgt gestellt werden:
> persönlich
> schriftlich per Post oder Fax (durch Zusendung von Kopien der Unterlagen)
Voraussetzungen
- Handwerksbetriebe oder Dienstleistungsunternehmen
- kurzfristige Dienstleistungen bzw. Reparaturen
- auf ein Servicefahrzeug am Einsatzort angewiesen
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau BAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Termine können Sie nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrnehmen.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Tamer Can Akcay | Gültigkeiten von 1 Jahr | +49 6131 12-2871 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Frau Alkmene Gruber | kurzfristige Genehmigung | +49 6131 12-3519 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Unterlagen
- Kopie Fahrzeugschein(e)
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Wenn Fahrzeug(e) nicht auf die Firma zugelassen sind, wird eine Bestätigung der Firma benötigt, dass das/die Privatfahrzeug(e) dienstlich genutzt wird/werden
- Fahrzeug(e) müssen über eine Firmenbeschriftung verfügen
Gebühren
Je nach dem welcher Genehmigungsumfang gewünscht ist:
> Genehmigung A: 67,00 Euro
> Genehmigung B: 202,00 Euro
Fristen
Rechtsgrundlagen
- § 46 Abs. 1 Nr. 3, 4a, 4b und 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis