Halteverbotszone einrichten
Beschreibung
Parkplätze, z.B. für das Be- und Entladen eines Möbelwagens bei Umzug, dürfen nicht eigenmächtig abgesperrt werden. Hierzu bedarf es einer Genehmigung zum Errichten einer Haltverbotszone durch die Straßenverkehrsbehörde.
Beantragung durch Betriebe / Firmen / Privatpersonen:
- bei der Straßenverkehrsbehörde
- persönlich nur nach Terminvereinbarung oder
- schriftlich per Post, E-Mail oder Fax (durch Zusendung eines formlosen Antrages)
- mind. drei Wochen vorher, da die Halteverbotszone fünf volle Tage vor dem Umzug eingerichtet werden muss
Die Genehmigung wird von der Straßenverkehrsbehörde ausgestellt.
Die Schilder sind selbst zu besorgen oder über eine Beschilderungsfirma aufzustellen.
Für Haltverbotszonen im Zusammenhang mit Baustellen wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Baustellenmanagement.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau BAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Termine können Sie nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrnehmen.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Olga Krauberger | Altstadt, Neustadt, Oberstadt | +49 6131 12-2104 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Frau Nina Di Paolo | Mombach, Gonsenheim, Finthen, Drais, Lerchenberg, Bretzenheim, Marienborn, Hechtsheim, Weisenau, Laubenheim, Ebersheim, Hartenberg/Münchfeld | +49 6131 12-4071 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Unterlagen
Ein schriftlicher Antrag sollte folgendes beinhalten:
- Zeitraum der Sperrung (Datum und Uhrzeit)
- Straße, in dem die Haltverbotszone eingerichtet werden soll
- Länge der Haltverbotszone (Anzahl der Parkplätze)
- Anschrift und Rufnummer des Antragstellers
Gebühren
- je nach Umfang und Dauer der Erlaubnis: 11 bis 40 Euro
- wenn gebührenpflichtige Parkplätze betroffen sind, wird der Parkgebührenausfall noch dazu gerechnet
Fristen
bei persönlicher Vorsprache: sofort
bei schriftlicher Beantragung: zeitnah
Rechtsgrundlagen
- §§ 41, 44-47 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis
Hinweise
Öffnungszeiten Straßenverkehrsbehörde (Genehmigung)
Montag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Öffnungszeiten Betriebshof Emy-Roeder-Str. (Abholung der Schilder)
Montag: 07.00 Uhr - 15.00 Uhr
Dienstag: 07.00 Uhr - 15.00 Uhr
Mittwoch: 07.00 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag: 07.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag: 07.00 Uhr - 13.00 Uhr