Fahrbahnmarkierung
Beschreibung
Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für:
> Markierungsanfragen oder
> Hinweise auf eine fehlende Markierung oder
> sonstige Informationen
- wenden Sie sich bitte schriftlich an die Straßenverkehrsbehörde
Anfrage/Antrag kann wie folgt gestellt werden:
> per Post
> per Fax
> per E-Mail
- die Bearbeitung wird zeitnah (je nach Witterungsverhältnissen) ausgeführt
> von Winter bis Frühjahr wird keine Markierung vorgenommen!
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau BAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Termine können Sie nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrnehmen.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Roman Schäfer | +49 6131 12-4112 | Roman.Schaeferstadt.mainzde |
Herr Ralf Skrobek | +49 6131 12-3523 | Ralf.Skrobekstadt.mainzde |
Unterlagen
- Hilfreich und nützlich zur besseren Problembeschreibung:
> Digitalbilder der Verkehrssituation vor Ort
(kann über die E-Mail Adresse zugesandt werden)
Fristen
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Fahrbahnmarkierungen dienen:
> zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsablaufs
> sie können in rechtlich unklaren Situationen als zusätzliche Verdeutlichung der bestehenden StVO-Beschilderung aufgetragen werden (z.B. in Einzelfällen zur Regulierung des ruhenden Verkehrs)