Bewohnerparkausweis (Stadion Mainz 05)
Beschreibung
Bewohnerparkgebiet in Bretzenheim in der Nähe vom neuen Stadion zwecks Fußballspielen (Mainz 05)
Gültigkeit:
> nur an Spieltagen temporär
> jeweils ca. 1,5 Stunden vor Spielbeginn bis eine Stunde nach Abpfiff
> genaue Zeitregelungen in Präsentation (www.mainz.de)
> in dem jeweils beschilderten Zeitfenster dürfen nur Bewohner mit Parkausweis parken
Erhältlich:
> Bürgerservice
> Ortsverwaltung Bretzenheim
> Stadtplanungsamt
Beantragung:
> persönlich
> durch Bevollmächtigten
> schriftlich, per Post, E-Mail oder Fax
> per Online-Formular (s.u.)
Voraussetzungen
- Haupt- oder Nebenfahrzeug
- wer das Fahrzeug dauerhaft nutzt
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau BAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Termine können Sie nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrnehmen.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Nurgül Gelenbevi | +49 6131 12-4379 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Unterlagen
Bei persönlicher Vorsprache:
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur in Verbindung mit Meldebescheinigung)
- Führerschein
- Fahrzeugschein
- Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters mit Unterschrift
(wenn der Antragsteller nicht selbst Halter des Fahrzeugs ist)
Bei schriftlicher Beantragung:
> Zusendung der Unterlagen in Kopie
Gebühren
- Bewohnerparkausweis (BF - Bretzenheim Fußball): Es fallen keine Gebühren an
Hinweise
- Behindertenparkplätze bleiben unverändert
- Ärzte, Pflegedienste, Handwerker erhalten Ausnahmegenehmigungen wie in allen Bewohnerparkzonen
Besucherregelung:
> Besucherblock mit 10 Tagesausweisen
> Erstausgabe mit Bewohnerausweis, weitere bei Bedarf auf Antrag
> keine Verwaltungsgebühr
> nur innerhalb des Gebietes, kein Anspruch auf bestimmten Platz
> Haupt- oder Nebenwohnsitz, wer Fahrzeug dauerhaft nutzt
> Auch für Bewohner ohne Pkw!