Bewohnerparkausweis ändern und verlängern
Beschreibung
Änderungen während der Laufzeit des Parkausweises müssen Sie der Straßenverkehrsbehörde unverzüglich melden, da Ihre Parkberechtigung ansonsten sofort erlischt.
Eine Änderung/Neuausstellung ist notwendig bei:
- Kennzeichenänderung oder
- Wohnsitzänderung Umzug in ein anderes Bewohnerparkgebiet
In diesen Fällen stellen wir Ihnen einen neuen Bewohnerparkausweis aus.
Vorsprache für die Änderung:
- Bürgeramt (Stadthaus)
- Ortsverwaltung
- Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle)
Beantragung:
- persönlich
- durch bevollmächtigte Person
- schriftlich, per Post, E-Mail oder Fax
- Online-Formular (siehe Link im Downloadbereich am Ende dieser Seite)
Vor Ort können wir Ihnen den Bewohnerparkausweis sofort ausstellen. Wenn Sie ihn schriftlich beantragen, senden wir Ihnen den Ausweis ohne Zusatzkosten zeitnah zu.
Rücksendung/Abgabe
Ihren alten Ausweis müssen Sie nach Erhalt des neuen Ausweises zurückgeben, da dieser noch Gültigkeit hat.
Voraussetzung
Sie besitzen einen Bewohnerparkausweis der Landeshauptstadt Mainz.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau BAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Termine können Sie nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrnehmen.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Tamer Can Akcay | Altstadt (AL1 und AL3) | +49 6131 12-2871 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Frau Nina Di Paolo | Neustadt (N2+N5+N6) | +49 6131 12-4071 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Frau Olga Krauberger | Neustadt (N3+N4), Bleichen-/Schloßviertel (BS), Hartenberg (H) | +49 6131 12-2104 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Frau Nurgül Gelenbevi | Oberstadt (O1-O9), Bretzenheim (BF), Münchfeld (M), Neustadt (N1), Altstadt (AL2), Baentschstraße (BA) | +49 6131 12-4379 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Unterlagen
Bei Änderung wegen Fahrzeug- oder Wohnungswechsel:
- Personalausweis
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I)
- alter Bewohnerparkausweis (muss abgegeben werden)
- ggf. schriftliche Bestätigung des/der Fahrzeughalter:in über das alleinige Nutzungsrecht
- Angabe zu Name, Anschrift, eine aktuelle Telefonnummer und das aktuelle Kfz-Kennzeichen
Bei schriftlicher Beantragung:
- Kopie des Fahrzeugscheins oder des Personalausweises (je nachdem um welche Änderung es sich handelt)
- Kopie des Bewohnerparkausweises
Sobald Sie Ihren neuen Parkausweis erhalten haben, müssen Sie Ihren alten Ausweis zurücksenden, da dieser noch gültig ist.
Gebühren
Bei Änderungen oder Umschreibung fallen keine Gebühren an.
Fristen
Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie Ihren neuen Ausweis sofort, ansonsten wird er Ihnen zeitnah zugesendet.
Rechtsgrundlagen
- § 6 Abs. 1 Nr. 14 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit § 42 Abs. 2 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO),
- 45 Abs. 1 b S.1 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis
Hinweise
Auf dem Bewohnerparkausweis können wir wahlweise auch 2 Kfz-Kennzeichen vermerken. Es kann aber immer nur ein Fahrzeug mit demselben Ausweis im Bewohnerparkgebiet parken.