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Bewohnerparkausweis ändern und verlängern 

Beschreibung

Änderungen während der Laufzeit des Parkausweises müssen Sie der Straßenverkehrsbehörde unverzüglich melden, da Ihre Parkberechtigung ansonsten sofort erlischt.

Eine Änderung/Neuausstellung ist notwendig bei:

  • Kennzeichenänderung oder
  • Wohnsitzänderung Umzug in ein anderes Bewohnerparkgebiet

In diesen Fällen stellen wir Ihnen einen neuen Bewohnerparkausweis aus.

Vorsprache für die Änderung: 

  • Bürgeramt (Stadthaus)
  • Ortsverwaltung
  • Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle)

Beantragung:

  • persönlich
  • durch bevollmächtigte Person
  • schriftlich, per Post, E-Mail oder Fax
  • Online-Formular (siehe Link im Downloadbereich am Ende dieser Seite)

Vor Ort können wir Ihnen den Bewohnerparkausweis sofort ausstellen. Wenn Sie ihn schriftlich beantragen, senden wir Ihnen den Ausweis ohne Zusatzkosten zeitnah zu.

Rücksendung/Abgabe

Ihren alten Ausweis müssen Sie nach Erhalt des neuen Ausweises zurückgeben, da dieser noch Gültigkeit hat.

Voraussetzung

Sie besitzen einen Bewohnerparkausweis der Landeshauptstadt Mainz.

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr

Termine können Sie nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrnehmen.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Tamer Can Akcay Altstadt (AL1 und AL3)  +49 6131 12-2871  stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde
 Frau Nina Di Paolo Neustadt (N2+N5+N6)  +49 6131 12-4071  stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde
 Frau Olga Krauberger Neustadt (N3+N4), Bleichen-/Schloßviertel (BS), Hartenberg (H)  +49 6131 12-2104  stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde
 Frau Nurgül Gelenbevi Oberstadt (O1-O9), Bretzenheim (BF), Münchfeld (M), Neustadt (N1), Altstadt (AL2), Baentschstraße (BA), Hartenberg (H2)  +49 6131 12-4379  stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde

Unterlagen

Bei Änderung wegen Fahrzeug- oder Wohnungswechsel:

  • Personalausweis
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I)
  • alter Bewohnerparkausweis (muss abgegeben werden)
  • ggf. schriftliche Bestätigung des/der Fahrzeughalter:in über das alleinige Nutzungsrecht
  • Angabe zu Name, Anschrift, eine aktuelle Telefonnummer und das aktuelle Kfz-Kennzeichen

Bei schriftlicher Beantragung:

  • Kopie des Fahrzeugscheins oder des Personalausweises (je nachdem um welche Änderung es sich handelt)
  • Kopie des Bewohnerparkausweises

Sobald Sie Ihren neuen Parkausweis erhalten haben, müssen Sie Ihren alten Ausweis zurücksenden, da dieser noch gültig ist.

Gebühren

Bei Änderungen oder Umschreibung fallen keine Gebühren an.

Fristen

Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie Ihren neuen Ausweis sofort, ansonsten wird er Ihnen zeitnah zugesendet.

Rechtsgrundlagen

  • § 6 Abs. 1 Nr. 14 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit § 42 Abs. 2 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO),
  • 45 Abs. 1 b S.1 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis

Hinweise

Auf dem Bewohnerparkausweis können wir wahlweise auch 2 Kfz-Kennzeichen vermerken. Es kann aber immer nur ein Fahrzeug mit demselben Ausweis im Bewohnerparkgebiet parken.