Befahren der Fußgängerzone (Ausnahmegenehmigung)
Beschreibung
Einen Antrag für eine solche Ausnahmegenehmigung kann jeder stellen, der
> in der Fußgängerzone einen Umzug durchführt oder
> Firmen, die dort Arbeiten verrichten
Die Ausnahmegenehmigung für Fußgängerzonen erhalten Sie bei der Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle)
Beantragung:
> persönlich
> schriftlich, per Post, E-Mail oder Fax
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau BAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Termine können Sie nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrnehmen.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Alkmene Gruber | +49 6131 12-3519 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Unterlagen
Formloser Antrag, dieser sollte folgende Punkte beinhalten:
> Wann
> Wo
> Wie lange
> Anschrift des Antragstellers
Gebühren
- Je nach Aufwand und Umfang der Ausnahmegenehmigung: 11,00 bis 141,00 Euro
Fristen
persönlich: sofort // schriftlich: zeitnah
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis
- Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis