Baustelle anmelden
Beschreibung
Um Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum durchführen zu dürfen, muss die Straßenverkehrsbehörde dies vor Beginn genehmigen. Dazu gehören auch die Aufstellung von Gerüsten und Bauzäunen, von Bauwagen bzw. -containern und das Lagern von Baumaterial o. ä. auf öffentlichen Straßen.
Die Genehmigung stellt eine verkehrsrechtliche Anordnung dar. Diese beinhaltet die verkehrlichen Maßnahmen und Auflagen zur Sicherung der Arbeitsstelle sowie zur Beschränkung bzw. Regelung des Verkehrs.
Bei Aufgrabungen im öffentlichen Raum müssen Sie zusätzlich eine Grabungsgenehmigung beantragen.
Beantragung
- schriftlich – vorzugsweise per E-Mail – oder per Post oder Fax
- durch persönliche Vorsprache
- spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Beginn der Maßnahme, bei größeren Maßnahmen mindestens 4 Wochen vorher mit Vorlage der unten benannten Unterlagen
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle Bau I (Container)Am 87er Denkmal
55131 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Termine können Sie nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrnehmen.
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Billy Loic Assaa Ouemba | Altstadt | +49 6131 12-2699 | baustellenmanagementstadt.mainzde |
Frau Stephanie Lamby | Bretzenheim, Ebersheim, Hechtsheim, Laubenheim, Marienborn, Oberstadt, Weisenau | +49 6131 12-2054 | baustellenmanagementstadt.mainzde |
Herr Markus Schaeffer | Bretzenheim, Ebersheim, Hechtsheim, Laubenheim, Marienborn, Oberstadt, Weisenau | +49 6131 12-2102 | baustellenmanagementstadt.mainzde |
Herr Bernd Sparwasser | Drais, Finthen, Gonsenheim | +49 6131 12-2879 | baustellenmanagementstadt.mainzde |
Herr Torsten Dejung | Hartenberg-Münchfeld, Lerchenberg, Mombach | +49 6131 12-3535 | baustellenmanagementstadt.mainzde |
Herr Stefan Diefenthäler | Neustadt | +49 6131 12-3736 | baustellenmanagementstadt.mainzde |
Unterlagen
Formloser Antrag mit folgenden Angaben:
- Name und Anschrift der Antragsteller:in
- Name und Anschrift (sofern nicht identisch mit Antragsteller:in) der verantwortlichen Bauleiter:in mit Telefonnummer
- Name und Anschrift (sofern nicht identisch mit Bauleiter:in) der verantwortlichen Person für die Verkehrssicherung mit Telefonnummer
- Angaben zur Örtlichkeit der Baustelle (mit Plan/Skizze, inkl. Maßangaben)
- Angaben über Dauer/Zeitraum der Maßnahme
- Angaben über die geplanten Sicherungsmaßnahmen sowie Verkehrsführung (PKW, Fußverkehr, Radverkehr)
MVAS-Nachweis der verantwortlichen Person für die Verkehrssicherung (= Nachweis über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen)
Verkehrszeichenplan bzw. Regelplan nach RSA 21 entsprechend der geplanten Sicherungsmaßnahmen und Verkehrsführung
ggf. Grabungsantrag (zusätzliche E-Mail an stadtplanungsamt.koordinierungsstellestadt.mainzde)
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach Aufwand und Umfang der Erlaubnis. Siehe Gebührenordnung der Straßenverkehrsbehörde.
- Hinzu kommen ggf. Gebühren für die Sondernutzung von öffentlicher Fläche zwischen 3 Euro und 4 Euro pro m² pro Monat
oder - Parkgebührenausfall bei Inanspruchnahme von gebührenpflichtigen Parkplätzen zwischen 5 Euro und 16 Euro pro Tag und Stellplatz.
Zahlungsart
Die verkehrsrechtliche Anordnung ist gleichzeitig ein Gebührenbescheid. Die Gebühren entrichten Sie per Überweisung.
Bearbeitungsdauer
zeitnah nach Vorlage der genehmigungsfähigen Unterlagen
Rechtsgrundlagen
- Gemäß § 46 Abs. 1 Ziffer 8 und Abs. 3, unter Freistellung vom Verbot des § 32 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis