Ausnahmegenehmigung für Veranstaltungen (auf einer öffentlichen Straße)
Beschreibung
Wenn eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchgeführt werden soll, wird hierfür eine spezielle Ausnahmegenehmigung benötigt.
Dies gilt für folgende Veranstaltungen:
> Motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern
> Oldtimer-Veranstaltungen,
> Straßenfeste,
> Sport- und Großveranstaltungen
Beantragung:
> schriftlich, per Post, E-Mail oder Fax
- Die Straßenverkehrsbehörde erarbeitet Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit:
> dem Veranstalter
> den anderen von der geplanten Veranstaltung betroffenen Stellen
> und der Polizei
- im Anschluss wird dem Veranstalter eine Genehmigung, in Form eines Bescheides, erteilt (einschließlich Auflagen und Bedingungen)
- Straßensperrungen nimmt jedoch immer nur die Polizei vor
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau BAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Termine können Sie nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrnehmen.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
- Veranstaltungsort
- Veranstaltungszeitraum
- Anschrift des Veranstalters
- Plan über geplante Sperrung sowie auch Umleitungsstrecke
- Angabe über Größe des Festes (z.B. Karussell, Essensstände, Bühne, usw.)
Gebühren
- Je nach Umfang der Veranstaltung: 28,00 bis 2.301,00 Euro
Zahlungsart
Fristen
Rechtsgrundlagen
- § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 45 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 45 Abs. 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung i.V.m. § 1 der Landesverordnung
- Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis