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Ausnahme vom Bewohnerparken (für Betriebe) 

Beschreibung

Eine Ausnahme zum Parken im Bewohnerparkgebiet für Betriebe kann erhalten:

  • wer in diesem Gebiet seinen Firmensitz bzw. Büroräume hat.
  • wer keinen eigenen Stellplatz vorweisen kann.

Der Bewohnerparkausweis für Betriebe

  • sieht aus, wie der normale Bewohnerparkausweis, nur ist er grün.
  • ist zeitlich begrenzt: Montag bis Feitag 7 Uhr bis 19 Uhr, Samstag 7 Uhr bis 16 Uhr.
  • Pro Betrieb kann maximal ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden
    (wobei bis zu zwei Kennzeichen in dem Ausweis eingetragen werden können).

Antragsstellung:

  • Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle)
  • persönlich oder
  • per Post oder per Fax (durch Zusendung von Kopien der Unterlagen)

Gültigkeit: 2 Jahre

Voraussetzungen

Betriebe, Firmen, Praxen und Kanzleien, die in dem Bewohnerparkgebiet ihren Sitz bzw. Büroräume haben und über keinen eigenen Stellplatz verfügen.

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr

Termine können Sie nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrnehmen.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Tamer Can Akcay Altstadt (AL1 und AL3)  +49 6131 12-2871  stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde
 Frau Nina Di Paolo Neustadt (N2+N5+N6)  +49 6131 12-4071  stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde
 Frau Olga Krauberger Neustadt (N3+N4), Bleichen-/Schloßviertel (BS), Hartenberg (H)  +49 6131 12-2104  stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde
 Frau Nurgül Gelenbevi Oberstadt (O1-O9), Bretzenheim (BF), Münchfeld (M), Neustadt (N1), Altstadt (AL2), Baentschstraße (BA)  +49 6131 12-4379  stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde

Unterlagen

  • Mietvertrag
  • Fahrzeugschein
    (bei Privatfahrzeugen mit dienstlicher Nutzung, wird eine Bescheinigung des Arbeitgebers benötigt)
  • Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister

Gebühren

Erstausstellung: 60 Euro
Verlängerung: 60 Euro
Bei einer Kennzeichenumschreibung: Es fallen keine Gebühren an.

Fristen

bei persönlicher Vorsprache: sofort
ansonsten: zeitnah

Rechtsgrundlagen

Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 14 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit § 42 Abs. 2 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO),

§ 45 Abs. 1 b S.1 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis

Hinweise

Auf dem Bewohnerparkausweis können wahlweise zwei Kfz-Kennzeichen vermerkt werden, aber es kann immer nur ein Fahrzeug im Bewohnerparkgebiet damit parken.