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Unterhaltsvorschuss, Auskunft erteilen für jährliche Prüfung 

Beschreibung

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung, mit der die Jugendämter alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem unterhaltspflichtigen Kind unterstützen.

Der Unterhaltsvorschuss hilft alleinerziehenden Eltern, die finanzielle Lebensgrundlage ihres Kindes zu sichern. Voraussetzung dafür ist, dass der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.

Die zuständige Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben.

Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.

Teilen Sie der Unterhaltsvorschussstelle während des gesamten Zeitraums des Leistungsbezugs umgehend alle Änderungen der Verhältnisse mit.
Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.

Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wird regelmäßig von der Unterhaltsvorschussstelle geprüft.
Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.
Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben. Dies gilt auch unabhängig von einer Aufforderung durch die Unterhaltsvorschussstelle.
Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
E-Mail
Unterhaltsvorschussstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Elke Arras Antragsunterlagen  Elke.Arrasstadt.mainzde
 Frau Silke Faust
  • Buchstabenbereich: N und R und St
 +49 6131 12-3585  Silke.Fauststadt.mainzde
 Herr Udo Gill Sachgebietsleitung  +49 6131 12-3446  Unterhaltsvorschussstadt.mainzde
 Frau Jana-Lena Haack
  • Buchstabenbereich: Alm bis Az und D und F und J und L
 +49 6131 12-3155  Jana-Lena.Haackstadt.mainzde
 Frau Ellen Hübner
  • Buchstabenbereich: Bo bis Bz und E und I
 +49 6131 12-3368  Ellen.Huebnerstadt.mainzde
 Frau Martina Limbach Montag und Mittwoch, 10 bis 11 Uhr
  • Buchstabenbereich: C und O und Q und T
 +49 6131 12-2376  Martina.Limbachstadt.mainzde
 Frau Kerstin Moos  +49 6131 12-2692  Kerstin.Moosstadt.mainzde
 Frau Sara Paul  +49 6131 12-2795  Sara.Paulstadt.mainzde
 Frau Elisabeth Pulz
  • Buchstabenbereich: Gf bis Gz und H
 +49 6131 12-2998  Elisabeth.Pulzstadt.mainzde
 Frau Christina Schmitt
  • Buchstabenbereich: Ba
 +49 6131 12-2701  Christina.Schmittstadt.mainzde
 Herr Kay Schmitt
  • Buchstabenbereich: Ga bis Ge und M und P
 +49 6131 12-3064  Kay.Schmittstadt.mainzde
 Frau Sigrid Stocke
  • Buchstabenbereich: Ac bis Ag und S und Sch und V
 +49 6131 12-3095  Sigrid.Stockestadt.mainzde
 Frau Janina Vierling
  • Buchstabenbereich: Ah bis All und K
 +49 6131 12-2741  Janina.Vierlingstadt.mainzde
 Frau Petra Weil  +49 6131 12-2772  Petra.Weilstadt.mainzde
 Frau Ursula Wirth-Goldt
  • Buchstabenbereich: Aa bis Ab und Be bis Bn und Ö und U und W bis Z
 +49 6131 12-3494  Ursula.Wirth-Goldtstadt.mainzde

Unterlagen

  • Nachweis über die Unterlassung der Unterhaltszahlung
  • gegebenenfalls Nachweis über die Höhe des Einkommens beider Elternteile

Je nach Fall unterschiedlich.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Das Verfahren ist kostenfrei.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von der aktuellen Personal- und Arbeitssituation der Unterhaltsvorschussstelle.

Fristen

Informieren Sie die Unterhaltsvorschussstelle umgehend, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.

In der Regel zwei Wochen nach Erhalt der Aufforderung.
Wenn sich die Lebensumstände der Alleinerziehenden ändern, muss die Unterhaltsvorschussstelle auch ohne Aufforderung sofort unterrichtet werden.

Formulare

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.

Bitte teilen Sie uns Änderungen per E-Mail mit.

Voraussetzungen

  • Sie und Ihr Kind wohnen zusammen in Deutschland
  • Sie bekommen bereits Unterhaltsvorschuss.
  • Sie sind alleinerziehend und leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt.
  • Sie erziehen Ihr Kind allein und tragen eindeutig die überwiegende Erziehungsverantwortung (kein Wechselmodell)
  • Sie sind nicht (neu) verheiratet
  • Der andere Elternteil zahlt Ihrem Kind keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt oder nur Unterhalt, der weniger als der Unterhaltsvorschuss ist
  • Sie können auch Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn nicht geklärt ist, wer der Vater des Kindes ist. Es kommt nicht darauf an, ob es ein gerichtliches Urteil zur Vaterschaft oder eine Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt gibt
  • Auch wenn Sie verwitwet sind, können Sie für Ihr Kind Unterhaltsvorschuss bekommen
  • Ausländische Kinder sind nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln berechtigt
  • Für Kinder von 12 bis 17 Jahren gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen:
    • Ihr Kind ist nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen
    • Ihr Kind wäre mit dem Unterhaltsvorschuss nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen oder wenn Sie SGB II-Leistungen erhalten, müssen Sie zusätzlich ein eigenes Einkommen von mindestens 600 EUR brutto monatlich haben
    • Sie können auch Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn nicht geklärt ist, wer der Vater des Kindes ist. Es kommt nicht darauf an, ob es ein gerichtliches Urteil zur Vaterschaft oder eine Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt gibt

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss.

Verfahrensablauf

  • Sie erhalten von der zuständigen Unterhaltsvorschussstelle einen Überprüfungsfragebogen, den Sie wahrheitsgemäß ausfüllen müssen. Bei Weigerung des Ausfüllens kann Ihnen die Leistung entzogen werden.
  • Übermitten Sie den Überprüfungsfragebogens formlos an die Unterhaltsvorschussstelle.
  • Sollten Sie und Ihr (noch) Ehegatte getrennt leben, kann bei Bedarf eine besondere Überprüfung, beispielsweise hinsichtlich der Steuerklassen, vonnöten sein.
  • Die Unterhaltsvorschussstelle überprüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Ihnen, wenn Nachreichungen nötig sind.
  • Sie erhalten eine Bewilligung oder eine Ablehnung.

Die Unterhaltsvorschussstelle fordert die Alleinerziehenden auf, Angaben zur jährlichen Überprüfung der Lebenssituation zu machen. Die Antwort der Alleinerziehenden kann per Onlinedienst oder per Papierformular erfolgen. Nach Eingang der Antwort wird geprüft, ob weiterhin ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht.

Wir bitten Sie von Anfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand abzusehen. Sollten durch uns noch Rückfragen entstehen oder Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Zuständige Stelle

Unterhaltsvorschussstelle

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Verpflichtungsklage

Wegen des ggf. langen Bewillligungszeitraums (bis zum 18. Lebensjahr) prüft die Unterhaltsvorschussstelle regelmäßig, in der Regel jährlich, ob die familiären und finanziellen Lebensumstände des Kindes die Gewährung des Unterhaltsvorschusses weiterhin zulassen.

Was sollte ich noch wissen

Änderungen in den Verhältnissen sind sofort mitzuteilen.

Eine Vorsätzlich oder Fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann Strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem kann die Unterhaltsvorschussleistung eingestellt/zurückgefordert werden.