Übernahme von Krankenkassenbeiträgen
Beschreibung
Wenn eine Person schon Leistungen bezieht, klärt die zuständige Sachbearbeitung (Grundsicherung) die Anfrage.
Wenn eine Person noch keine Leistungen bezieht, müsseb wir zunächst klären, ob ein Anspruch besteht, und wenn ja, welcher
- nach SGB II (grundsätzlich arbeitsfähig): Verweis ans Job-Center oder
- nach SGB XII (nicht arbeitsfähig, wegen Alter oder Erwerbsminderung): Grundsicherung – Amt für soziale Leistungen
Die Info-Stelle des Amtes für soziale Leistungen gibt Auskünfte, welche Unterlagen Sie benötigen.
Beantragung:
- schriftlich (per Post oder Fax)
Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10 Uhr bis 12 Uhr
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-3737
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag: 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Freitag: 9 Uhr bis 12 Uhr
Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit unseren Sachbearbeitenden persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
einzelfallabhängig
Auskünfte erteilt die Info-Stelle des Amtes für soziale Leistungen.
Gebühren
nicht erforderlich
Fristen
einzelfallabhängig
Rechtsgrundlagen
§ 32 SGB XII