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Leistungen für Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung nach dem Landespflegegeldgesetz beantragen 

Kurzbeschreibung

Hier erhalten Sie Informationen und Formulare zur Beantragung von Leistungen für Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung nach dem Landespflegegeldgesetz.

Beschreibung

Das Landespflegegeld dient zum Ausgleich von behinderungsbedingten Mehraufwendungen, es ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz und grundsätzlich einkommens- und vermögensunabhängig. Allerdings sind bestimmte Sozialleistungen vorrangig. Gerne berät Sie unsere zuständige Sachbearbeitung vor einer ersten Antragstellung.

Voraussetzungen

Sie können Landespflegegeld erhalten, wenn Ihr Wohnsitz Mainz ist. Minderjährige müssen das erste Lebensjahr vollendet haben. Des Weiteren muss eine der unten aufgezählten Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Verlust beider Beine im Oberschenkel; wenn eine prothetische Versorgung nicht möglich ist bzw. eine weitere wesentliche Behinderung vorliegt
  2. Verlust beider Hände (Ohnhänder)
  3. Verlust dreier Gliedmaßen
  4. Lähmungen oder sonstige Bewegungsbehinderungen, wenn diese Behinderungen denjenigen Behinderungen, die der in den Nummern 1 bis 3 genannten gleichkommen
  5. Hirnbeschädigungen mit schweren körperlichen und schweren geistigen oder seelischen Störungen und Gebrauchsbehinderung mehrerer Gliedmaßen
  6. Schweren geistigen oder seelischen Behinderungen von Personen, die wegen dauernder und außergewöhnlicher motorischer Unruhe ständige Aufsicht bedürfen
  7. Einem ein dauerndes Krankenlager erfordernden Leidenszustand oder außergewöhnlicher Pflegebedürftigkeit, die mit einer Behinderung nach den Nummern 1 bis 6 vergleichbar sind

Sie erhalten bereits Landespflegegeld?

Wenn Sie bereits Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz erhalten und den jährlichen Fragebogen ausfüllen möchten, finden Sie diesen am Ende der Seite zum Download.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 115

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie: Wenn Sie persönlich mit unseren Sachbearbeitenden sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Laura Antropius
  • Buchstabenbereich: A und Ba bis Bh und C und Mo und Pa bis Pe
 +49 6131 12-2608  Laura.Antropiusstadt.mainzde
 Frau Lisa Brand
  • Buchstabenbereich: G und H und I und Na bis Nz und Rh bis Ro und Schul bis Schz
 +49 6131 12-2725  Lisa.Brandstadt.mainzde
 Frau Zoe Dively
  • Buchstabenbereich: C und D und E und F
 +49 6131 12-4066  Zoe.Divelystadt.mainzde
 Frau Lara Geiger
  • Buchstabenbereich: Mo bis Mz und O und Pa bis Pi
 +49 6131 12-2492  Lara.Geigerstadt.mainzde
 Frau Annelore Grötschel
  • Buchstabenbereich: Scha bis Schuk und Sig bis Sn
 +49 6131 12-2729  Annelore.Groetschelstadt.mainzde
 Frau Melisa Nalic
  • Buchstabenbereich: Bi bis Bo und Na und Ru und Se und So bis Sz und St und T
 +49 6131 12-4156  Melisa.Nalicstadt.mainzde
 Frau Selina Seibert
  • Buchstabenbereich: Pl bis Pz und Sh bis Sif und W und X und Y
 +49 6131 12-2706  Selina.Seibertstadt.mainzde
 Frau Anja Starke
  • Buchstabenbereich: L und Ma bis Mi und Ra bis Re und U und V und Z
 +49 6131 12-3932  Anja.Starkestadt.mainzde
 Frau Sina Werner
  • Buchstabenbereich: Br bis Bz und J und K
 +49 6131 12-2845  Sina.Wernerstadt.mainzde

Unterlagen

  • Antrag auf Landespflegegeld 
  • Ärztliche Bescheinigung 
  • Aktuelle Behandlungsunterlagen von Arzt:in oder Krankenhaus
  • Bewilligungsbescheide von Sozialleistungen
  • Bankermächtigung zur Rückzahlung von überzahlten Sozialleistungen im Todesfall
  • Bei Betreuung oder Vertretung: Betreuungsurkunde oder Vollmacht

Gebühren

Keine

Fristen

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, gewähren wir Leistungen ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben.

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