Leistungen für Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung nach dem Landespflegegeldgesetz beantragen
Kurzbeschreibung
Hier erhalten Sie Informationen und Formulare zur Beantragung von Leistungen für Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung nach dem Landespflegegeldgesetz.Beschreibung
Das Landespflegegeld dient zum Ausgleich von behinderungsbedingten Mehraufwendungen, es ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz und grundsätzlich einkommens- und vermögensunabhängig. Allerdings sind bestimmte Sozialleistungen vorrangig. Gerne berät Sie unsere zuständige Sachbearbeitung vor einer ersten Antragstellung.
Voraussetzungen
Sie können Landespflegegeld erhalten, wenn Ihr Wohnsitz Mainz ist. Minderjährige müssen das erste Lebensjahr vollendet haben. Des Weiteren muss eine der unten aufgezählten Voraussetzungen erfüllt sein:
- Verlust beider Beine im Oberschenkel; wenn eine prothetische Versorgung nicht möglich ist bzw. eine weitere wesentliche Behinderung vorliegt
- Verlust beider Hände (Ohnhänder)
- Verlust dreier Gliedmaßen
- Lähmungen oder sonstige Bewegungsbehinderungen, wenn diese Behinderungen denjenigen Behinderungen, die der in den Nummern 1 bis 3 genannten gleichkommen
- Hirnbeschädigungen mit schweren körperlichen und schweren geistigen oder seelischen Störungen und Gebrauchsbehinderung mehrerer Gliedmaßen
- Schweren geistigen oder seelischen Behinderungen von Personen, die wegen dauernder und außergewöhnlicher motorischer Unruhe ständige Aufsicht bedürfen
- Einem ein dauerndes Krankenlager erfordernden Leidenszustand oder außergewöhnlicher Pflegebedürftigkeit, die mit einer Behinderung nach den Nummern 1 bis 6 vergleichbar sind
Sie erhalten bereits Landespflegegeld?
Wenn Sie bereits Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz erhalten und den jährlichen Fragebogen ausfüllen möchten, finden Sie diesen am Ende der Seite zum Download.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Telefon
- +49 6131 115
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie: Wenn Sie persönlich mit unseren Sachbearbeitenden sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Laura Antropius |
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+49 6131 12-2608 | Laura.Antropiusstadt.mainzde |
Frau Lisa Brand |
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+49 6131 12-2725 | Lisa.Brandstadt.mainzde |
Frau Zoe Dively |
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+49 6131 12-4066 | Zoe.Divelystadt.mainzde |
Frau Lara Geiger |
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+49 6131 12-2492 | Lara.Geigerstadt.mainzde |
Frau Annelore Grötschel |
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+49 6131 12-2729 | Annelore.Groetschelstadt.mainzde |
Frau Melisa Nalic |
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+49 6131 12-4156 | Melisa.Nalicstadt.mainzde |
Frau Selina Seibert |
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+49 6131 12-2706 | Selina.Seibertstadt.mainzde |
Frau Anja Starke |
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+49 6131 12-3932 | Anja.Starkestadt.mainzde |
Frau Sina Werner |
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+49 6131 12-2845 | Sina.Wernerstadt.mainzde |
Unterlagen
- Antrag auf Landespflegegeld
- Ärztliche Bescheinigung
- Aktuelle Behandlungsunterlagen von Arzt:in oder Krankenhaus
- Bewilligungsbescheide von Sozialleistungen
- Bankermächtigung zur Rückzahlung von überzahlten Sozialleistungen im Todesfall
- Bei Betreuung oder Vertretung: Betreuungsurkunde oder Vollmacht
Gebühren
Keine
Fristen
Wenn die Voraussetzungen vorliegen, gewähren wir Leistungen ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Formulare
- Pflegegeld-nach-Landespflegegeldgesetz, Antrag
- Landespflegegeldgesetz, Jährlicher FragebogenWenn Sie bereits Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz erhalten, dann füllen Sie bitte den jährlichen Fragebogen aus.
- Landespflegegeld, Ärztliche Bescheinigung
- Bankermächtigung zur Rückzahlung von überzahlten Sozialleistungen im Todesfall