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Wohnraumsicherung beantragen 

Beschreibung

Hilfestellung bei Wohnungsproblemen mit dem Ziel Wohnraum zu erhalten und Obdachlosigkeit zu vermeiden

Das Amt für soziale Leistungen bietet 

- persönliche Beratung und Unterstützung bei akutem oder drohendem Wohnungsverlust, durch
  - Kündigung
  - Räumungsklage
  - Zwangsräumung


Beantragung
- Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich
- Eine telefonische Beratung vorab ist empfehlenswert

Voraussetzungen für eine Darlehensgewährung sind:
- Angemessenheit der Miete
- Zukünftige Mietzahlungen müssen dauerhaft gesichert sein, z. B. durch ein ausreichendes Einkommen, ALG II-Leistungen oder Grundsicherungsleistungen

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit unserern Sachbearbeitenden persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Unterlagen

- Mahn- oder Kündigungsschreiben bzw. Räumungsklage, ggf. Räumungsurteil
- Mietvertrag oder Mietbescheinigungen über aktuelle Miethöhe
- Einkommensnachweise, z.B.:

  • Gehaltsnachweise
  • wenn möglich mindestens für drei Monate
  • ALG I-Bescheid, ALG II-Bescheid (Job-Center)
  • Kindergeld
  • ggf. Kindergeldzuschlag
    Nachweis über sonstige Zahlungsverpflichtungen

Gebühren

- Es fallen keine Gebühren an.
- Gewährte Darlehen müssen in monatlichen Raten zurückgezahlt werden.

Rechtsgrundlagen

§ 22 Abs. 8 SGB II und § 36 Abs. 1 SGB XII