Wohnraumförderung
Beschreibung
Die Wohnraumförderung des Amtes für soziale Leistungen ist im Verwaltungsbereich der Stadt Mainz zuständig für die
a.) Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz
Eigentumsmaßnahmen
- Neubau, Ausbau, Umbau, Umwandlung, Erweiterung und Ankauf einer Wohnung im Bestand
- Modernisierung von eigengenutztem und vermietetem Wohnraum
Mietwohnungsbau:
- Neubau von Wohnungen für Personen mit geringem Einkommen und einem Einkommen von nicht mehr als 60 v.H. über der Einkommensgrenze
- Erwerb von allgemeinen Belegungs- und Benennungsrechten,
- Schaffung von Wohnraum zur Einrichtung von Wohngruppen und Wohngemeinschaften für ältere Menschen und
Menschen mit Unterstützungsbedarf
- Errichtung von Studierendenwohnheime,- Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber
b.) Förderprogramme der Stadt Mainz
- Förderung von Wohneigentum für kinderreiche Haushalte
- Förderung des Baus von Mietwohnraum für kinderreiche Haushalte
- Mietsubventionen für wohnberechtigte Personenkreise
Voraussetzungen
Für den ersten Überblick zu den Förderkriterien der Landesförderung stellt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) auf ihrer Internetseite entsprechende Informationsbroschüren zur Verfügung. Für detaillierte Informationen zu den Förderprogrammen des Landes und der Stadt Mainz besteht die Möglichkeit eines persönlichen Beratungsangebotes bei der zuständigen Wohnraumförderstelle der Stadt Mainz unter nachfolgenden Kontaktdaten zu vereinbaren.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
Zu einem Vorgespräch sind bautechnische/-wirtschaftliche Unterlagen, einkommensbezogene Nachweise, unverbindliche Finanzierungsdarstellung mit Eigenkapitalangabe vorzulegen. Erst nach dem Vorgespräch können die benötigten Unterlagen konkretisiert werden.
Rechtsgrundlagen
in den jeweils gültigen Fassungen u.a.:
- Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG),
- Verwaltungsvorschriften zu den Jahresförderprogrammen des Landes Rheinland-Pfalz
Hinweise
Aktuelle Informationen, Antragsunterlagen und Auskünfte zu den Förderkonditionen der Landesförderprogramme können auf der Internetseite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) abgerufen werden.
Die Wohnraumförderung der Stadt Mainz ist ausschließlich für Fördermaßnahmen, deren Bauort innerhalb des Verwaltungsbereichs der Stadt Mainz liegt. Für Fördermaßnahmen außerhalb der Stadt Mainz sind die entsprechenden Verbands-, Kreis- oder Stadtverwaltungen zuständig.