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Wohnraumförderung 

Beschreibung

Die Wohnraumförderung des Amtes für soziale Leistungen ist im Verwaltungsbereich der Stadt Mainz zuständig für die

a.) Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz

Eigentumsmaßnahmen
- Neubau, Ausbau, Umbau, Umwandlung, Erweiterung und Ankauf einer Wohnung im Bestand
- Modernisierung von eigengenutztem und vermietetem Wohnraum

Mietwohnungsbau:
- Neubau von Wohnungen für Personen mit geringem Einkommen und einem Einkommen von nicht mehr als 60 v.H. über   der Einkommensgrenze
- Erwerb von allgemeinen Belegungs- und Benennungsrechten,
- Schaffung von Wohnraum zur Einrichtung von Wohngruppen und Wohngemeinschaften für ältere Menschen und 
  Menschen mit Unterstützungsbedarf
- Errichtung von Studierendenwohnheime,- Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber

b.) Förderprogramme der Stadt Mainz
- Förderung von Wohneigentum für kinderreiche Haushalte
- Förderung des Baus von Mietwohnraum für kinderreiche Haushalte
- Mietsubventionen für wohnberechtigte Personenkreise

Voraussetzungen

Für den ersten Überblick zu den Förderkriterien der Landesförderung stellt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) auf ihrer Internetseite entsprechende Informationsbroschüren zur Verfügung. Für detaillierte Informationen zu den Förderprogrammen des Landes und der Stadt Mainz besteht die Möglichkeit eines persönlichen Beratungsangebotes bei der zuständigen Wohnraumförderstelle der Stadt Mainz unter nachfolgenden Kontaktdaten zu vereinbaren.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

Zu einem Vorgespräch sind bautechnische/-wirtschaftliche Unterlagen, einkommensbezogene Nachweise, unverbindliche Finanzierungsdarstellung mit Eigenkapitalangabe vorzulegen. Erst nach dem Vorgespräch können die benötigten Unterlagen konkretisiert werden.

Rechtsgrundlagen

in den jeweils gültigen Fassungen u.a.:
- Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG),
- Verwaltungsvorschriften zu den Jahresförderprogrammen des Landes Rheinland-Pfalz

Hinweise

Aktuelle Informationen, Antragsunterlagen und Auskünfte zu den Förderkonditionen der Landesförderprogramme können auf der Internetseite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) abgerufen werden.

Die Wohnraumförderung der Stadt Mainz ist ausschließlich für Fördermaßnahmen, deren Bauort innerhalb des Verwaltungsbereichs der Stadt Mainz liegt. Für Fördermaßnahmen außerhalb der Stadt Mainz sind die entsprechenden Verbands-, Kreis- oder Stadtverwaltungen zuständig.