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Wohnraumförderung beantragen 

Beschreibung

Sie können eine Förderung für Wohnraum im Stadtgebiet Mainz sowohl vom Land Rheinland-Pfalz als auch von der Stadt Mainz erhalten.

Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz fördert Neubau und Modernisierung von vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum.

Die genauen Voraussetzungen und weitere Informationen erhalten Sie auf den unten verlinkten Seiten der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) sowie auf den Seiten des Service-Portals Rheinland-Pfalz.

Falls Sie eine Förderung in Form des Erwerbs von Belegungsrechten beabsichtigen, empfehlen wir Ihnen zur Erstberatung Kontakt zu den unten aufgeführten Ansprechpartner:innen aufzunehmen.

Förderprogramme der Stadt Mainz

Die Stadt Mainz fördert für kinderreiche Haushalte Wohneigentum und Mietwohnraum.
Die entsprechenden Förderrichtlinien finden Sie als Download auf dieser Seite.

Bitte beachten Sie, dass auf die Förderung kein Rechtsanspruch besteht und nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgen kann.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Sabine Frommelt Landesförderung und städtische Förderung  +49 6131 12-2169  Sabine.Frommeltstadt.mainzde
 Herr Hans Knebel partnerschaftliche Baulandbereitstellung und Landesförderung  +49 6131 12-3156  Hans.Knebelstadt.mainzde
 Frau Shila Rasapour partnerschaftliche Baulandbereitstellung und Landesförderung  +49 6131 12-2312  Shila.Rasapourstadt.mainzde

Unterlagen

Für ein Vorgespräch benötigen wir bautechnische/-wirtschaftliche Unterlagen, einkommensbezogene Nachweise und eine unverbindliche Finanzierungsdarstellung mit Eigenkapitalangabe. Nach dem Vorgespräch können die benötigten Unterlagen konkretisiert werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem davon ab, ob uns alle erforderlichen Unterlagen und Angaben vollständig vorliegen.

Rechtsgrundlagen

in den jeweils gültigen Fassungen u.a.:

  • Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG),
  • Verwaltungsvorschriften zu den Jahresförderprogrammen des Landes Rheinland-Pfalz
  • Richtlinien zur städtischen Förderung

Voraussetzungen

Für den ersten Überblick zu den Förderkriterien der Landesförderung stellt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) auf ihrer Internetseite entsprechende Informationsbroschüren zur Verfügung.

Für detaillierte Informationen zu den Förderprogrammen des Landes und der Stadt Mainz können Sie unser Beratungsangebot in Anspruch nehmen.

Zuständige Stelle

Die Wohnraumförderung der Stadt Mainz ist ausschließlich für Fördermaßnahmen, deren Bauort innerhalb des Verwaltungsbereichs der Stadt Mainz liegt. Für Fördermaßnahmen außerhalb der Stadt Mainz sind die entsprechenden Verbands-, Kreis- oder Stadtverwaltungen zuständig.

Was sollte ich noch wissen

Aktuelle Informationen, Antragsunterlagen und Auskünfte zu den Förderkonditionen der Landesförderprogramme können auf der Internetseite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) abgerufen werden.