Wohnraumförderung beantragen
Beschreibung
Sie können eine Förderung für Wohnraum im Stadtgebiet Mainz sowohl vom Land Rheinland-Pfalz als auch von der Stadt Mainz erhalten.
Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz fördert Neubau und Modernisierung von vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum.
Die genauen Voraussetzungen und weitere Informationen erhalten Sie auf den unten verlinkten Seiten der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) sowie auf den Seiten des Service-Portals Rheinland-Pfalz.
Falls Sie eine Förderung in Form des Erwerbs von Belegungsrechten beabsichtigen, empfehlen wir Ihnen zur Erstberatung Kontakt zu den unten aufgeführten Ansprechpartner:innen aufzunehmen.
Förderprogramme der Stadt Mainz
Die Stadt Mainz fördert für kinderreiche Haushalte Wohneigentum und Mietwohnraum.
Die entsprechenden Förderrichtlinien finden Sie als Download auf dieser Seite.
Bitte beachten Sie, dass auf die Förderung kein Rechtsanspruch besteht und nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgen kann.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Sabine Frommelt | Landesförderung und städtische Förderung | +49 6131 12-2169 | Sabine.Frommeltstadt.mainzde |
Herr Hans Knebel | partnerschaftliche Baulandbereitstellung und Landesförderung | +49 6131 12-3156 | Hans.Knebelstadt.mainzde |
Frau Shila Rasapour | partnerschaftliche Baulandbereitstellung und Landesförderung | +49 6131 12-2312 | Shila.Rasapourstadt.mainzde |
Unterlagen
Für ein Vorgespräch benötigen wir bautechnische/-wirtschaftliche Unterlagen, einkommensbezogene Nachweise und eine unverbindliche Finanzierungsdarstellung mit Eigenkapitalangabe. Nach dem Vorgespräch können die benötigten Unterlagen konkretisiert werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem davon ab, ob uns alle erforderlichen Unterlagen und Angaben vollständig vorliegen.
Rechtsgrundlagen
in den jeweils gültigen Fassungen u.a.:
- Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG),
- Verwaltungsvorschriften zu den Jahresförderprogrammen des Landes Rheinland-Pfalz
- Richtlinien zur städtischen Förderung
Voraussetzungen
Für den ersten Überblick zu den Förderkriterien der Landesförderung stellt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) auf ihrer Internetseite entsprechende Informationsbroschüren zur Verfügung.
Für detaillierte Informationen zu den Förderprogrammen des Landes und der Stadt Mainz können Sie unser Beratungsangebot in Anspruch nehmen.
Zuständige Stelle
Die Wohnraumförderung der Stadt Mainz ist ausschließlich für Fördermaßnahmen, deren Bauort innerhalb des Verwaltungsbereichs der Stadt Mainz liegt. Für Fördermaßnahmen außerhalb der Stadt Mainz sind die entsprechenden Verbands-, Kreis- oder Stadtverwaltungen zuständig.
Was sollte ich noch wissen
Aktuelle Informationen, Antragsunterlagen und Auskünfte zu den Förderkonditionen der Landesförderprogramme können auf der Internetseite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) abgerufen werden.
Merkblätter
Links zu weiteren (Fach)-Informationen
- Internetseite: Finanzministerium Rheinland Pfalz
- Internetseite: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- Serviceportal RLP - Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum
- Serviceportal RLP - Förderung für Mietwohnraum mit Belegungsbindung
- Serviceportal RLP - Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen