Freistellung
Beschreibung
Öffentlich geförderte Wohnungen können einzelfallbezogen von ihrer Bindung freigestellt werden,
> wenn kein öffentliches Interesse an der Bindung mehr besteht oder
> das Interesse eines Dritten das öffentliche Interesse in dem konkreten Fall überwiegt.
Dies ist von der Wohnungsüberwachung zu überprüfen.
Der Verfügungsberechtigte (Vermieter), nicht der Mieter, muss hierzu beim Amt für soziale Leistungen vor Abschluss eines Mietvertrages einen Freistellungsantrag stellen.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit unserern Sachbearbeitenden persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Baerbel Wiener | Buchstaben: A - Z | +49 6131 12-3145 | Baerbel.Wienerstadt.mainzde |
Rechtsgrundlagen
- Landeswohnraumförderungsgesetz