Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen
Sie befinden sich hier:
  1. Verwaltung & Politik
  2. Bürgerserviceportal
  3. Ämter direkt
  4. Amt für soziale Leistungen
  5. Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten (Zuschuss)

Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten (Zuschuss) 

Beschreibung

Für Ferien-, Freizeit- und Erholungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche - Klassenfahrten fallen nicht darunter - können Sie beim Amt für Jugend und Familie und dem Amt für soziale Leistungen der Landeshauptstadt Mainz Zuschüsse beantragen. Sie können je Kind und Maßnahme nur einmal im Kalenderjahr einen Zuschuss beantragen.

Mit einer Förderung nach dieser Zuschussrichtlinie möchte die Landeshauptstadt Mainz einen Beitrag für eine erholsame und erlebnisreiche Ferien- und Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche aus finanziell schwächer gestellten Familien leisten.

Höhe der Förderung

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bezuschusst die Landeshauptstadt Mainz Ferien-, Freizeit- und Erholungsmaßnahmen bis zu einem Teilnehmerbeitrag von 260 Euro.

Beantragung

Bitte stellen Sie den Antrag mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme. Nutzen Sie dazu bitte das zur Verfügung stehende Antragsformular und fügen die benötigten Unterlagen hinzu.

Voraussetzungen

Zuschussberechtigt sind Erziehungsberechtigte:

  • deren Einkommen die Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII nicht bzw. geringfügig übersteigt
  • Inhaberinnen und Inhaber des MainzPass sind
  • die eine der folgenden Leistungen beziehen:
    Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialgeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeld (WoGG), Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

Die Kinder dürfen das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Mainz haben.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

  • Antragsformular: online oder auf Nachfrage bei der Ansprechperson verfügbar
  • Kopien von allen Seiten des Leistungsbescheides oder Kopie des MainzPasses des Kindes

Personen, die keine der genannten Leistungen erhalten, fügen zusätzlich bei:

  • das ausgefüllte Zusatzblatt und die entsprechenden Nachweise

Online-Services