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Förderung von selbstgenutztem Wohnraum 

Beschreibung

Förderung der Bildung von selbst genutztem Wohnraum
(= Antrag auf Erteilung einer Bestätigung zur Förderung von selbstgenutztem Wohnraum durch ein ISB-Darlehen und Tilgungszuschuss)

- Das Land Rheinland-Pfalz fördert Haushalte
  > die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können
  > und deshalb auf Unterstützung angewiesen sind

- Auf die Förderung besteht auch bei Einhaltung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch.

Beantragung:
> beim Amt für soziale Leistungen

Gefördert wird nur
> die zur Selbstnutzung durch den Antragsteller und seinen Haushalt bestimmte, abgeschlossene Wohnung in Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen oder die Eigentumswohnung.

Fördergegenstände sind
> Neubau, Ersatzneubau, Ersterwerb, Ausbau, Umbau, Umwandlung, Erweiterung, der Ankauf von Wohnraum und Kombinationsmaßnahmen

Voraussetzungen

- Wohngebäude muss sich im Mainzer Stadtgebiet befinden
- Einhaltung der im Förderprogramm festgelegten Förderkriterien

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

- Nachweise über die Höhe des Haushaltseinkommens der letzten 12 Monate
- bautechnische Unterlagen

Fristen

in der Regel 1 - 2 Wochen

Rechtsgrundlagen

- Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)
- die jeweils gültigen Verwaltungsvorschriften des Landes Rheinland-Pfalz