Förderung von selbstgenutztem Wohnraum
Beschreibung
Förderung der Bildung von selbst genutztem Wohnraum
(= Antrag auf Erteilung einer Bestätigung zur Förderung von selbstgenutztem Wohnraum durch ein ISB-Darlehen und Tilgungszuschuss)
- Das Land Rheinland-Pfalz fördert Haushalte
> die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können
> und deshalb auf Unterstützung angewiesen sind
- Auf die Förderung besteht auch bei Einhaltung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch.
Beantragung:
> beim Amt für soziale Leistungen
Gefördert wird nur
> die zur Selbstnutzung durch den Antragsteller und seinen Haushalt bestimmte, abgeschlossene Wohnung in Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen oder die Eigentumswohnung.
Fördergegenstände sind
> Neubau, Ersatzneubau, Ersterwerb, Ausbau, Umbau, Umwandlung, Erweiterung, der Ankauf von Wohnraum und Kombinationsmaßnahmen
Voraussetzungen
- Wohngebäude muss sich im Mainzer Stadtgebiet befinden
- Einhaltung der im Förderprogramm festgelegten Förderkriterien
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Sabine Frommelt | +49 6131 12-2169 | Sabine.Frommeltstadt.mainzde |
Herr Hans Knebel | +49 6131 12-3156 | Hans.Knebelstadt.mainzde |
Unterlagen
- Nachweise über die Höhe des Haushaltseinkommens der letzten 12 Monate
- bautechnische Unterlagen
Fristen
in der Regel 1 - 2 Wochen
Rechtsgrundlagen
- Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)
- die jeweils gültigen Verwaltungsvorschriften des Landes Rheinland-Pfalz