Förderung des Neubaus von Mietwohnraum
Beschreibung
- Förderung des Neubaus von Mietwohnungen durch Gewährung von zinsgünstigen Baudarlehen und Tilgungszuschüsse
- Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten erfolgt an bestehenden Mietwohnungen durch einen einmaligen Zuschuss.
- Das Land Rheinland-Pfalz bietet eine soziale Mietwohnraumförderung an
> um solche Haushalte bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen
> die auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind.
- Auf die Förderung besteht auch bei Einhaltung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch.
Beantragung:
> beim Amt für soziale Leistungen
Gefördert wird
> der Neubau von mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnungen und
> der Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden ungebundenen Mietwohnungen
Fördergegenstände sind:Neubau, bestehende Mietwohnungen
Voraussetzungen
- Wohngebäude muss sich im Mainzer Stadtgebiet befinden
- Einhaltung der im Förderprogramm festgelegten Mietobergrenzen
- Einhaltung der im Förderprogramm festgelegten Förderkriterien
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Hans Knebel | +49 6131 12-3156 | Hans.Knebelstadt.mainzde |
Unterlagen
- Baupläne (Grundrisse/Ansichten/Schnitte)
- Darstellung Wohnfläche
- Darstellung der Gesamtkosten
- Wirtschaftlichkeitsberechnung bzw. Aufwands- und Ertragsberechnung
- Wohnungsgemenge
- Finanzierungsunterlagen
Fristen
Rechtsgrundlagen
- Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)
- die jeweils gültigen Verwaltungsvorschriften des Landes Rheinland-Pfalz