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Förderung der Modernisierung von vermietetem Wohnraum 

Beschreibung

- Förderung der Modernisierung von bestehendem Mietwohnraum durch ein nachrangig gesichertes Darlehen
  Daneben kann ein Tilgungszuschuss gewährt werden.
- Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Modernisierung von bestehenden Mietwohnungen
  > um insbesondere die Versorgung von Haushalten 
  > die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können, zu unterstützen.

- Auf die Förderung besteht auch bei Einhaltung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch.

Beantragung:
> bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Gefördert wird:
die Modernisierung von Mietwohnungen durch Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen.

Förderungsfähig sind bauliche Veränderungen, durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung)

Sofern nicht eine energetische Modernisierung vorliegt, Maßnahmen die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig einsparen oder das Klima nachhaltig geschützten, wie z. B.

> der Wasserverbrauch nachhaltig reduziert wird,

> der Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöht wird,

> die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden,

> die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer oder regenerativer Energien ermöglichen,

> die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen.

 

keine abschließende Auszählung

Voraussetzungen

- Wohngebäude muss sich im Mainzer Stadtgebiet befinden
- der Antragsberechtigte muss Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter sein.
- Einhaltung der im Förderprogramm festgelegten Mietobergrenzen
- Einhaltung der im Förderprogramm festgelegten Förderkriterien

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Hans Knebel  +49 6131 12-3156  Hans.Knebelstadt.mainzde

Unterlagen

Bitte erkundigen Sie sich bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), welche Unterlagen zur Antragsbearbeitung benötigt werden.

Rechtsgrundlagen

- Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)
- die jeweils gültigen Verwaltungsvorschriften des Landes Rheinland-Pfalz