Förderung der Modernisierung von vermietetem Wohnraum
Beschreibung
- Förderung der Modernisierung von bestehendem Mietwohnraum durch ein nachrangig gesichertes Darlehen
Daneben kann ein Tilgungszuschuss gewährt werden.
- Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Modernisierung von bestehenden Mietwohnungen
> um insbesondere die Versorgung von Haushalten
> die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können, zu unterstützen.
- Auf die Förderung besteht auch bei Einhaltung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch.
Beantragung:
> bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Gefördert wird:
die Modernisierung von Mietwohnungen durch Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen.
Förderungsfähig sind bauliche Veränderungen, durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung)
Sofern nicht eine energetische Modernisierung vorliegt, Maßnahmen die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig einsparen oder das Klima nachhaltig geschützten, wie z. B.
> der Wasserverbrauch nachhaltig reduziert wird,
> der Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöht wird,
> die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden,
> die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer oder regenerativer Energien ermöglichen,
> die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen.
keine abschließende Auszählung
Voraussetzungen
- Wohngebäude muss sich im Mainzer Stadtgebiet befinden
- der Antragsberechtigte muss Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter sein.
- Einhaltung der im Förderprogramm festgelegten Mietobergrenzen
- Einhaltung der im Förderprogramm festgelegten Förderkriterien
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Hans Knebel | +49 6131 12-3156 | Hans.Knebelstadt.mainzde |
Unterlagen
Bitte erkundigen Sie sich bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), welche Unterlagen zur Antragsbearbeitung benötigt werden.
Rechtsgrundlagen
- Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)
- die jeweils gültigen Verwaltungsvorschriften des Landes Rheinland-Pfalz